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Dokument-ID: 977092

WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz

Ist der Grundkostenanteil ein relevantes Kriterium für den Lagezuschlag?

OGH: Gem § 16 Abs 2 Z 3 MRG kann die die Lage (Wohnumgebung) des Hauses zu Zuschlägen oder Abstrichen vom Richtwert führen. Ein Lagezuschlag ist zulässig, wenn die Lage besser ist als die „durchschnittliche Lage“ iSd § 2 Abs 3 RichtWG und der Vermieter die maßgebenden Umstände dem Mieter/der Mieterin fristgerecht und in Schriftform bekanntgegeben hat.

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