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Dokument-ID: 874074

WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz

Kündigung einer Garage wegen dringenden Eigenbedarfs möglich?

OGH: Liegt bei dem vermieteten Haupt- und Nebengegenstand eine einheitliche Bestandsache vor, ist der besondere Kündigungsschutz des Hauptgegenstandes (hier Wohnung) auch auf die mitgemieteten Nebengegenstände (hier Garage) zu erstrecken. Die Garage unterliegt als mitgemieteter Gegenstand denselben Regelungen des MRG wie die Hauptsache.

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