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Dokument-ID: 534574
Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz
Vorbehaltlose Zahlung des Pachtzinses gleich Verzicht auf Zinsminderung?
OGH: Verpächter sind gemäß § 1096 ABGB verpflichtet, das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Stande zu übergeben und zu erhalten und die Bestandinhaber in dem bedungenen Gebrauche oder Genusse nicht zu stören. Ist das Bestandstück bei der Übergabe mangelhaft oder wird es während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, dass es zu dem bedungenen Gebrauche nicht taugt, so ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit.