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Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Sturz nach Überschwemmung in der Tiefgarage: Verletzung der Verkehrssicherungspflichten?
OGH: Die Rechtsansicht, es sei eine Überspannung der Verkehrssicherungspflichten, von der Verwalterin einer Eigentümergemeinschaft zu verlangen, dass sie unmittelbar nach einem Starkregenereignis nicht nur das Abpumpen durch die Feuerwehr veranlasst und das Reinigungsunternehmen telefonisch beauftragt, sondern auch bereits am Folgetag die Durchführung dieser Arbeiten kontrolliert, ist nicht zu beanstanden. Eine Überschwemmung durch ein vereinzelt vorkommendes Starkregenereignis ist winterlichen Witterungsbedingungen nicht gleichzuhalten. Während im Winter mit Schnee und Eis regelmäßig zu rechnen ist, sodass eine Eigentümergemeinschaft bzw deren Verwalterin dafür schon im Vorhinein durch entsprechende Organisation eines Räum- und Streudienstes Vorsorge zu treffen hat, ist ein Starkregenereignis, das sogar zu einer Überschwemmung der Tiefgarage führt, ein in dieser massiven Ausprägung vereinzeltes Elementarereignis, mit dem die Verwalterin nicht jedenfalls zu rechnen hatte. Dass ihr kein haftungsbegründender Vorwurf daraus gemacht wird, dass sie nicht in der Lage war, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Verschmutzungen und feuchten Stellen am Folgetag nach dem Starkregenereignis in der Tiefgarage bereits vollständig entfernt waren, hält sich im Rahmen der Rechtsprechung des OGH.