Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
Ihre Suche nach eine lieferte 1165 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5877) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5877) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
- (2282) Vorschrift Vorschrift (2282)
- (2235) Judikatur Judikatur (2235)
- (90) Kommentare Kommentare (90)
- (565) News News (565)
- (246) Praxiswissen Praxiswissen (246)
-
(459)
Muster
Muster
(459)
- (1) Beschluss Beschluss (1)
- (82) Checkliste Checkliste (82)
- (3) Erklärung Erklärung (3)
- (1) Formular Formular (1)
- (73) Grundbuchsgesuch Grundbuchsgesuch (73)
- (30) Korrespondenz Korrespondenz (30)
- (85) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (85)
- (1) Textbaustein Textbaustein (1)
- (181) Vertragsmuster Vertragsmuster (181)
- (2) Vertragsvorlage Vertragsvorlage (2)
-
Datum
- Alle Themen
- Leitsatz x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 377274
Judikatur | Leitsatz
Nutzungen und Lasten gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 839 ABGB
Gemäß § 839 ABGB werden gemeinschaftliche Nutzungen und Lasten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile ausgemessen. Im Zweifel ist jeder der Anteile als gleich groß anzusehen. Wird einem Miteigentümer ein seinen Anteil übersteigender Teil der gemeinschaftlichen Sache überlassen, hat dieser zusätzliche Nutzen durch eine Gegenleistung ausgeglichen zu werden. Da diese Regelung dispositives Recht darstellt, können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Beurteilung dessen stellt eine Frage des Einzelfalls dar.