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FORUM (bli) | News | 13.04.2026
Neue Richtwerte seit 1. April 2026
Mit 1. April 2026 kam es aufgrund des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (5. MILG) nach längerer Pause wieder zu einer Erhöhung der Richtwerte.
Gem dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) soll die Anpassungen des Mietzinses infolge einer vertraglich vereinbarten Wertsicherung nur mehr jährlich jeweils zum 1. April erfolgen können. Das bedeutet für die Praxis: Jährlich vermindern oder erhöhen sich die Richtwerte gegenüber dem jeweils letzten Änderungszeitpunkt in dem Ausmaß, das der durchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex 2010 oder des an seine Stelle tretenden Index in dem Valorisierungszeitpunkt vorangegangenen Jahr entspricht.
Neue Richtwerte seit 1. April 2026
Bundesland | Alt: von 01.04.2023-31.03.2026 | Neu seit 01.04.2026 |
Burgenland | EUR 6,09 | EUR 6,15 |
Kärnten | EUR 7,81 | EUR 7,89 |
Niederösterreich | EUR 6,85 | EUR 6,92 |
Oberösterreich | EUR 7,23 | EUR 7,30 |
Salzburg | EUR 9,22 | EUR 9,31 |
Steiermark | EUR 9,21 | EUR 9,30 |
Tirol | EUR 8,14 | EUR 8,22 |
Vorarlberg | EUR 10,25 | EUR 10,35 |
Wien | EUR 6,67 | EUR 6,74 |