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Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Prüfung auf Legionellen: Fällt dies unter Schädlingsbekämpfung und Hausbetreuungskosten?
OGH: Nach § 21 Abs 1 Z 2 MRG gehören die vom Vermieter aufzuwendenden Kosten für„Schädlingsbekämpfung“ zu den Betriebskosten. Schädlinge sind nach ständiger Rechtsprechung Lebewesen (tierische Organismen), von denen eine Gefahr der Beschädigung des Hauses oder eine Gesundheitsgefahr für dessen Bewohner ausgeht. Pflanzliche Organismen oder auch Viren fallen dem OGH zufolge nicht darunter. Als Betriebskosten iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG zu qualifizieren sind außerdem nur die Kosten für Maßnahmen, die unmittelbar der Vertilgung von Schädlingen dienen. Vorbeugende Maßnahmen fallen also nicht darunter, selbst wenn sie durch die Schädlingsplage notwendig geworden sind und deren künftiger Abwehr dienen.