Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
Ihre Suche nach eine lieferte 1154 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5855) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5855) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
- (2282) Vorschrift Vorschrift (2282)
- (2213) Judikatur Judikatur (2213)
- (90) Kommentare Kommentare (90)
- (565) News News (565)
- (246) Praxiswissen Praxiswissen (246)
-
(459)
Muster
Muster
(459)
- (1) Beschluss Beschluss (1)
- (82) Checkliste Checkliste (82)
- (3) Erklärung Erklärung (3)
- (1) Formular Formular (1)
- (73) Grundbuchsgesuch Grundbuchsgesuch (73)
- (30) Korrespondenz Korrespondenz (30)
- (85) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (85)
- (1) Textbaustein Textbaustein (1)
- (181) Vertragsmuster Vertragsmuster (181)
- (2) Vertragsvorlage Vertragsvorlage (2)
-
Datum
- Alle Themen
- Leitsatz x
- Jedes Datum
Judikatur | Leitsatz
Herausgabe der Originalbelege des Verwalters nach Beendigung seiner Funktion
OGH: Durch die Auflösung des Verwaltungsvertrages als Dauerschuldverhältnis werden nicht alle Rechtsbeziehungen zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern beendet (vgl 5 Ob 86/84 zu § 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975). Der Verwalter ist demnach weiterhin zur Rechnungslegung im Allgemeinen und über die Rücklage im Besonderen verpflichtet. Schon aus dem Recht der Geschäftsbesorgung gem §§ 1002 ff ABGB folgt, dass der Verwalter den ihm aus seiner Tätigkeit erwachsenen Nutzen, insbesondere den sich aus der Abrechnung ergebenden Überschuss und auch die Verwaltungsunterlagen, herauszugeben hat. Dies wurde vom OGH auch für den Wohnungseigentumsverwalter bejaht (vgl 5 Ob 64/99v).