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Dokument-ID: 1053244

Judikatur | Leitsatz

Ist die Wohnungsgröße für die Qualifikation als Nebenräumlichkeit relevant?

OGH: Die Frage, wie viele vermietbare Objekte auf der gegenständlichen Liegenschaft vorhanden waren, war entscheidend für die Beurteilung, ob die Liegenschaft in den Vollanwendungsbereich des MRG falle oder nicht.

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