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Dokument-ID: 1033665
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Zur Ausfallshaftung gem § 18 Abs 4 WEG 2002: Beispiel Dachsanierungskosten
OGH: § 18 Abs 4 erster Satz WEG 2002 sieht vor, dass ein gegen die Eigentümergemeinschaft ergangener Exekutionstitel nicht bloß in die Rücklage, sondern überdies in die von den Wohnungseigentümern geleisteten oder geschuldeten Zahlungen für Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 vollstreckt werden kann. Ist die Eigentümergemeinschaft nicht vermögenslos, weil sie etwa über ein Kontoguthaben verfügt, kann ein Vorgehen gegen sie nicht als „sinnlos“ qualifiziert werden.