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Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

Angemessener Mietzins bei Wohnungen

Definition

Ortsüblichkeit

Der angemessene Mietzins ist der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins. Ortsüblich ist hierbei ein Zins, der für vergleichbare Mietgegenstände erzielt werden kann (MietSlg 39.309/5).

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