Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
Ihre Suche nach eine lieferte 2282 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5881) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5881) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
- (2282) Vorschrift Vorschrift x (2282)
- (2235) Judikatur Judikatur (2235)
- (94) Kommentare Kommentare (94)
- (565) News News (565)
- (246) Praxiswissen Praxiswissen (246)
-
(459)
Muster
Muster
(459)
- (1) Beschluss Beschluss (1)
- (82) Checkliste Checkliste (82)
- (3) Erklärung Erklärung (3)
- (1) Formular Formular (1)
- (73) Grundbuchsgesuch Grundbuchsgesuch (73)
- (30) Korrespondenz Korrespondenz (30)
- (85) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (85)
- (1) Textbaustein Textbaustein (1)
- (181) Vertragsmuster Vertragsmuster (181)
- (2) Vertragsvorlage Vertragsvorlage (2)
-
Datum
- Alle Themen
- Vorschrift x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 144336
Vorschrift
Jurisdiktionsnorm (JN)
§ 11.
idF RGBl. Nr. 111/1895 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901
(1) Kein Richter darf die Abstimmung über eine zur Berichterstattung gestellte Frage verweigern; dies gilt namentlich auch dann, wenn er bei der Abstimmung über eine Vorfrage in der Minderheit geblieben ist.
(2) Über die Zuständigkeit des Gerichtes, über die Nothwendigkeit von Ergänzungen des Verfahrens und andere Vorfragen muss immer zuerst abgestimmt werden. Ist bei der Entscheidung der Hauptsache über mehrere Ansprüche zu erkennen, so muss über jeden einzelnen Anspruch besonders abgestimmt werden.