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Dokument-ID: 831404

Judikatur | Leitsatz

Gilt die Teilausnahme des § 1 Abs 4 Z 3 MRG bei einer Förderung nach WWG?

OGH: Gem § 1 Abs 4 Z 3 MRG ist § 16 MRG auf im Wohnungseigentum stehende Mietgegenstände im Falle, dass der Mietgegenstand in einem Gebäude gelegen ist, das aufgrund einer nach dem 08.05.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist, nicht anzuwenden.

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