Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
Ihre Suche nach eine lieferte 1154 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5854) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5854) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
- (2282) Vorschrift Vorschrift (2282)
- (2213) Judikatur Judikatur (2213)
- (90) Kommentare Kommentare (90)
- (564) News News (564)
- (246) Praxiswissen Praxiswissen (246)
-
(459)
Muster
Muster
(459)
- (1) Beschluss Beschluss (1)
- (82) Checkliste Checkliste (82)
- (3) Erklärung Erklärung (3)
- (1) Formular Formular (1)
- (73) Grundbuchsgesuch Grundbuchsgesuch (73)
- (30) Korrespondenz Korrespondenz (30)
- (85) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (85)
- (1) Textbaustein Textbaustein (1)
- (181) Vertragsmuster Vertragsmuster (181)
- (2) Vertragsvorlage Vertragsvorlage (2)
-
Datum
- Alle Themen
- Leitsatz x
- Jedes Datum
Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz
Voraussetzungen einer Klage nach § 43 WEG 2002
OGH: Gemäß § 43 Abs 1 WEG 2002 ist jeder Wohnungseigentumsbewerber klageberechtigt, der über eine schriftliche Zusage eines bestimmten Wohnungseigentumsobjekts durch einen Wohnungseigentumsorganisator verfügt und die bis zur Vollendung der Baulichkeit fälligen zahlenmäßig bestimmten Beträge an einen Wohnungseigentumsorganisator entrichtet hat. Wie bereits das Berufungsgericht zutreffend betont hat, ist die Erfüllung der den Wohnungseigentumsbewerbern gegenüber den Wohnungseigentumsorganisatoren obliegenden Verbindlichkeiten nicht strittig. Passiv legitimiert ist der Eigentümer der Liegenschaft, auf die sich die Zusage des Wohnungseigentumsbewerbers bezieht.