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Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 (WEG 2002)
Durch diese Novelle ist unter anderem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) novelliert worden. So ist nunmehr beispielsweise eine erleichterte Berichtigung von Miteigentumsanteilen möglich.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431699 -
Grundbuchs-Novelle 2020
81. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden. In diesem Beitrag finden Sie die betroffenen Bestimmungen.Lisa Fabian | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1074730 -
Einverleibung Wohnungseigentum
Wohnungseigentum kann nur dann erworben werden, wenn neben einem gültigen Titel gemäß § 3 WEG 2002 eine Einverleibung in das Grundbuch durchgeführt wird.Christoph Naske - Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330919 -
Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten
In Kärnten – wie auch in anderen Bundesländern – wurden im Wege des Kärntner Grundverkehrsgesetzes Sonderregelungen für den Erwerb von Liegenschaftseigentum und eigentumsähnlichen Rechten durch Ausländer geschaffen.Christoph Naske - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280916 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Kurzüberblick
Die Grundbuchs-Novelle 2012 ist im Wesentlichen am 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Dadurch kommt es zur Änderung einiger Gesetzte, wie zum Beispiel des Allgemeine Grundbuchsgesetzes 1955 oder des Wohnungseigentumsgesetzes 2002.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431824 -
Zubehör-Wohnungseigentum
Das Zubehör-Wohnungseigentum umfasst unter anderem Kellerräume, Dachbodenräume, Hausgärten oder Lagerplätze, für die Eignung zum Zubehör-WE ist ua erforderlich, dass das betreffende Zubehör-Objekt nicht der allgemeinen Benützung dient.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 634772 -
Wohnungseigentumsbegründung
Das Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Diesem Schritt geht die Begründung des Wohnungseigentums voraus, für welche das Gesetz mehrere Möglichkeiten vorsieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280394 -
Wohnrechtsnovelle 2015
Die Novelle behandelt die Erhaltungspflicht von Heizthermen sowie Änderungen beim Zubehör-Wohnungseigentum. Sie ist bereits mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.Iman Torabia - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 726606 -
Grundbuch
Überblick über die Änderungen durch die Umstellungen des Grundbuches durch die Grundbuchsnovellen 2008, 2012 und 2020.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838027 -
Wohnungseigentumsstatut
Der Alleineigentümer einer Liegenschaft kann künftig zu errichtende Wohnungseigentumsobjekte grundbücherlich eintragen lassen. D.h. er kann vorläufiges Wohnungseigentum mit einer schriftlichen Errichtungserklärung begründen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280361 -
Genehmigungsvoraussetzungen
Gem § 19 NÖ GV darf die zuständige Behörde den Rechtserwerb durch eine ausländische Person nur dann genehmigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303539 -
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
§ 25 Stmk GVG definiert die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte durch Verweisung auf die §§ 5 und 16 Stmk GVG.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 315145 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die Grundbuchseintragung
Eine Eintragung im Grundbuch aufgrund eines nach dem K-GVG genehmigungspflichtigen Rechtserwerbs an einem Grundstück darf nur erfolgen, wenn der rechtskräftige Genehmigungsbescheid dem Grundbuchsgesuch angeschlossen ist.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280934 -
Grundbuchseintragung – Kosten
Die Höhe der Gebühren für alle Eingaben und Eintragungen in das Grundbuch sind in § 32 Gerichtsgebührengesetz Tarifpost 9 festgehalten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 340067 -
Rangordnungen der geplanten Veräußerung und der geplanten Verpfändung
Dieser Beitrag erläutert die Rangordnungen der geplanten Veräußerung und der geplanten Verpfändung.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245417 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Grundbuchsgesetzes 1955; Grundbuchsgesuche
Seit 1. Mai 2012 befindet sich die Grundbuchs-Novelle 2012 (GB-Nov 2012) in Kraft. Zahlreiche Änderungen ergeben sich im Grundbuchsgesetz 1955 (GBG) unter anderem auch im Zusammenhang mit Grundbuchsgesuchen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 429727 -
Genehmigungspflichtige Rechtserwerbe
Bestimmte zivilrechtliche Rechtserwerbe sind für Ausländer genehmigungspflichtig, allerdings bestehen Ausnahmen vom Geltungsbereich. Der Ausländer muss dabei gem § 1 Abs 2 OÖ GVG bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301799 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes (LiegTeilG)
Durch die Grundbuchs-Novelle 2012 ergeben sich auch zahlreiche Änderungen im Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG), so beispielsweise im Bereich der Ab- und Zuschreibungen sowie im Rechtsmittelverfahren.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 429847 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte
Welche Geschäfte genehmigungspflichtig sind, regelt § 13 K-GVG. § 13 Abs 1 K-GVG bezieht sich ausdrücklich nur auf „unter Lebenden abgeschlossene Rechtsgeschäfte“.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280930 -
Grundbuch – Eintragung
Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Prinzipiell gibt es drei mögliche grundbücherliche Eintragungen: die Einverleibung, die Vormerkung und die bloße Anmerkung.Claudia Sorgo - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339781 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Wien - Grundlagen
Gemäß § 1 Abs 1 Wiener Ausländer Grunderwerbsgesetz 1998 (WrAuslGEG) bedürfen bestimmte Rechtsgeschäfte zu ihrer Gültigkeit einer behördlichen Genehmigung.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303633 -
Genehmigungsverfahren
Ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft darf gem § 25 NÖ GVG bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung nicht durchgeführt werden. Erfahren Sie Details zum Genehmigungsverfahren.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303545 -
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörden in der Steiermark sind im V. Abschnitt des Stmk GVG geregelt. Gemäß § 45 Abs 1 Stmk GVG sind Grundverkehrsbehörden erster Instanz die Grundverkehrsbezirkskommissionen und zweite Instanz die Grundverkehrslandeskommission.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 315165 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Das niederösterreichische Grundverkehrsgesetz regelt zunächst den Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unabhängig von der Staatsbürgerschaft und sodann den Rechtserwerb durch ausländische Personen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303276 -
Grundbuchsgebührennovelle – Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes
Im Zuge der Grundbuchsgebührennovelle kommt es zur Änderung des Gerichtsgebührengesetzes. Es kommt zu Neuerungen bezüglich der Entstehung der Gebührenpflicht und der Gebührenentrichtung.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496265
