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  • Türerrichtung für Gartenzugang: Ist das verkehrsüblich?

    Bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit einer Änderung kommt es nicht auf eine allgemeine, generalisierende Betrachtung einer vom Standort abstrahierten Baupraxis an, sondern darauf, ob die konkret beabsichtigte Änderung in ihrer geplanten Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Hauses, des Umfelds, des Ausmaßes des Eingriffs in die Bausubstanz sowie des Ausmaßes der Inanspruchnahme oder Umgestaltung allgemeiner Teile verkehrsüblich ist.
    Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 68/21t | OGH vom 14.06.2021 | Dokument-ID: 1103961
  • 5 Ob 190/25i; OGH; 14. April 2026

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 190/25i | OGH vom 14.04.2026 | Dokument-ID: 1280572
  • Ist das Einschlagen von Nägeln in ein WEG-Objekt eine genehmigungsbedürftige Änderung?

    Bohrt ein Wohnungseigentümer drei Löcher in seine Seite der vom benachbarten Wohnungseigentümer zur Abgrenzung der Gärten errichteten Mauer und errichtet er eine Verkleidung seines Teils der Mauer, handelt es sich dabei um eine bagatellhafte, nicht genehmigungsbedürftige Umgestaltung.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 222/23t | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174128
  • Führt die Unwirksamkeit eines Beschlussteils zur Unwirksamkeit des ganzen Beschlusses?

    Die Frage, ob die erfolgreiche Anfechtung eines Beschlussteils zur Unwirksamkeit des gesamten Beschlusses oder nur zur Unwirksamkeit des vom Anfechtungsgrund unmittelbar betroffenen Beschlussteils führt, stellt sich immer dann, wenn der Beschlussgegenstand aus mehreren Punkten besteht, über die (abstrakt) auch getrennt abgestimmt werden könnte. Sie ist danach zu beantworten, ob ein untrennbarer Zusammenhang zwischen den Beschlussteilen besteht, dh ein einheitlicher Beschlussgegenstand vorliegt.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 190/25i | OGH vom 14.04.2026 | Dokument-ID: 1280546
  • Belegung des Hausgartens mit Terrassenplatten: Liegt eine Widmungsänderung vor?

    Wird die Gesamtheit eines Hausgartens mit Terrassenplatten belegt, liegt eine Widmungsänderung von Garten zu Terrasse vor, die nicht als bagatellhafte Umgestaltung, sondern als zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 zu sehen ist.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139401

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