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  • Zur objektiven Unvermietbarkeit wegen Widmung zu Gemeinschaftszwecken

    Die objektive Unvermietbarkeit eines Objekts kann sich auch aus seiner Widmung für Gemeinschaftszwecke ergeben. Da § 17 MRG einen möglichst stabilen, von temporären Änderungen weitgehend unbeeinflussten Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses vorsieht, muss die Widmung jedoch eindeutig, dauerhaft und einer einseitigen Abänderung durch den Vermieter entzogen sein, um zur Unvermietbarkeit des Objekts zu führen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 29/25p | OGH vom 30.10.2025 | Dokument-ID: 1252635
  • Abschluss von Einzelwärmelieferungsverträgen – Verstoß gegen § 38 WEG 2002?

    § 38 Abs 1 WEG 2002 ordnet die Unwirksamkeit von unbilligen Aufhebungen oder Beschränkungen der den Wohnungseigentümern zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechten an. Contracting-Verträge können, müssen aber nicht, nach dieser Bestimmung unwirksam sein. Eine entsprechend klar formulierte Vereinbarung im Kaufvertrag, die über die Folgen verständlich aufklärt, spricht für die Zulässigkeit; ebenso eine Vereinbarung, die einer vernünftigen Interessenabwägung entsprechen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 218/24s | OGH vom 24.09.2025 | Dokument-ID: 1252630
  • Zum einheitlichen Änderungsrecht im WEG

    § 38 Abs 1 WEG 2002 kann auch auf Zustimmungserklärungen und/oder Duldungspflichten im Zusammenhang mit Änderungen iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 Anwendung finden. Voraussetzung ist aber dennoch, dass die Erklärungen unbillig sind und einer vernünftigen Interessenabwägung widersprechen. Dies ist nicht der Fall, wenn der Änderungsvorbehalt unterschiedslos zugunsten aller Wohnungseigentümer vereinbart wurde.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 15/24b | OGH vom 30.01.2025 | Dokument-ID: 1199152
  • Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit iSd § 32 Abs 5 WEG 2002 bei Reihenhäusern?

    Bereits zu § 19 Abs 1 WEG 1975 sprach der OGH aus, dass die Aufteilungsregel des § 19 WEG 1975 auch dann gilt, wenn es sich bei den betroffenen Wohnungseigentumsobjekten um Reihenhäuser handelt. Er hielt weiters explizit fest, dass auf die Begründung von Wohnungseigentum an Reihenhäusern die für Wohnungseigentumsobjekte geltenden Regeln anzuwenden sind. Diese Judikatur gilt auch für das WEG 2002.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 96/25s | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240267
  • Vorkaufsklauseln: Rechtsunwirksame Vereinbarungen iSd § 38 WEG 2002

    Vereinbarungen oder Vorbehalte, die eine Aufhebung oder Beschränkung der Nutzungs- und Verfügungsrechte des Wohnungseigentumsbewerber oder -eigentümer vorsehen, sind nach § 38 Abs 1 Z 3 WEG 2002 unwirksam, wenn sie einer vernünftigen Interessenabwägung widersprechen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 211/24h | OGH vom 11.12.2024 | Dokument-ID: 1195611
  • Einsichtsrecht in Verträge der EigG mit Energieversorger und Versicherer gem § 34 WEG 2002?

    Mit der Verpflichtung des Verwalters zur Rechnungslegung geht auch seine Verpflichtung einher, den Wohnungseigentümern Belegeinsicht zu gewähren. Da die Belegeinsicht der Kontrolle der Rechnungslegung dient und somit Ausfluss der Rechnungslegungspflicht ist, kann der Umfang jener Informationen, die zu belegen sind, nicht weiter gehen als für die Überprüfung der Rechnungslegung notwendig ist. Das Recht auf Belegeinsicht besteht somit nur im Umfang des Rechts auf Rechnungslegung.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 208/24k | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240260
  • Umstellung des Heizungssystems: Verkehrsüblichkeit oder wichtiges Interesse iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG?

    Maßnahmen der bloßen Umgestaltung einer bestehenden Beheizungsanlage sind ebenso wenig von der Privilegierung des § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 erfasst wie der Tausch des Heizungssystems. Antragsteller, die die Zustimmung zu einer solchen Änderung begehren, müssen daher ein wichtiges Interesse bzw die Verkehrsüblichkeit der Maßnahme behaupten und beweisen. Allgemeine Ausführungen zu Energiewende und Klimawandel ersetzen die Behauptungs- und Beweislast nicht.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 42/25z | OGH vom 30.04.2025 | Dokument-ID: 1234758
  • Zur Errichtung von E-Ladestationen gem WEG-Novelle 2022

    § 16 Abs 2 bis 8 idF WEG-Novelle 2022, BGBl I 222/2021 ist gem § 58g bs 1 WEG 2002 mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten. Während sich § 16 Abs 8 WEG 2002 lediglich auf Einzelladestationen bezieht, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wurden, ist § 16 Abs 2 auch auf Einzelladestationen anwendbar, deren Errichtung vor diesem Datum erfolgte. Das „Langsamladen“ ist von der Privilegierung des § 16 Abs 2 Z 2 WEG idF WEG-Novelle 2022 umfasst.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 152/23y | OGH vom 19.10.2023 | Dokument-ID: 1166042
  • Kauf einer Eigentumswohnung: Preisminderung wegen übermäßiger Schwingungen durch Straßenverkehr

    Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung an einer vielbefahrenen Straße im Stadtgebiet gilt es als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft iSd § 922 Abs 1 ABGB, dass darin keine Schwingungen auftreten, die die diesbezüglichen Richtwerte gem ÖNORM S 9012 regelmäßig um ein Mehrfaches übersteigen. Eine Preisminderung ist auch dann möglich, wenn nur den Straßenhalter, nicht aber den Verkäufer ein Verschulden trifft.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 53/24s | OGH vom 14.11.2024 | Dokument-ID: 1192994
  • Rechtsnachfolge von Todes wegen bei Eigentümerpartnern

    Beim Tod eines Partners geht dessen Anteil am Mindestanteil und gemeinsamem Wohnungseigentum ex lege in das Eigentum des überlebenden Partners über. Das gilt jedoch nicht, wenn der überlebende Partner auf den Erwerb des Anteils verzichtet oder eine andere Person den Anteil erhält. Die Eintragung in das Grundbuch hat durch eine vom Verlassenschaftsgericht auszustellende Amtsbestätigung zu erfolgen. Hat im Inland kein Verlassenschaftsverfahren stattgefunden, ist das Grundbuchsgericht zuständig.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 209/22d | OGH vom 04.03.2023 | Dokument-ID: 1139407
  • Balkonverglasung: Stellt das ein wichtiges Interesse gem § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 dar?

    Für die Beurteilung, ob ein wichtiges Interesse iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 vorliegt, ist insbesondere maßgebend, ob die fragliche Änderung dazu dient, dem Wohnungseigentümer eine dem heute üblichen Standard entsprechende Nutzung seines Objekts zu ermöglichen. Ein südseitig gelegener, nicht der Wetterseite zugewandter, überdachter Balkon ermöglicht auch ohne Verglasung eine dem üblichen Standard entsprechende Nutzung von Wohnung und Balkon.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 204/24x | OGH vom 18.12.2024 | Dokument-ID: 1199159
  • Schließung eines Lichtschachts: Ist das eine Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG?

    Der Änderungsbegriff des § 16 Abs 2 WEG 2002 ist weit zu interpretieren. Er umfasst auch Änderungen allgemeiner Teile der Liegenschaft, wenn diese zu einer vorteilhafteren Nutzung des Wohnungseigentums führen. Das gilt auch dann, wenn von der Änderung ausschließlich allgemeine Teile der Liegenschaft betroffen sind.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 107/24g | OGH vom 30.08.2024 | Dokument-ID: 1192995
  • Behauptungspflicht für Stimmrechtsausschluss nach § 24 Abs 3 WEG 2002

    Das Gericht hat sich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren auf die Prüfung des geltend gemachten Beschlussanfechtungsgrunds zu beschränken. Für die Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft wegen Vorliegens eines Stimmrechtsausschlusses nach § 24 Abs 3 WEG 2002 hat der Anfechtende die Voraussetzungen dafür qualifiziert zu behaupten.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 40/24d | OGH vom 16.04.2024 | Dokument-ID: 1183190
  • WE-Begründung an Außenfenstern, Außentüren und Fensterrollläden möglich?

    An allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann kein Wohnungseigentum begründet werden. Die Außenhaut eines Gebäudes, das sind die Außenmauern und die Fassade, die Außenfenster, Balkone, Terrassen, Balkontüren und Balkongeländer sowie Außenjalousien und -rollläden, zählt zu den notwendig allgemeinen Teilen der Liegenschaft. An ihr kann somit nicht Wohnungseigentum begründet werden.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 13/25k | OGH vom 23.09.2025 | Dokument-ID: 1252631
  • Verjährung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft nach § 32 WEG 2002

    Das Gesetz normiert keine Sonderregelungen zur Verjährung der Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Aufwendungen nach §§ 31, 32 WEG 2002. Es ist somit die 30-jährige Verjährungsfrist des § 1479 ABGB anzuwenden.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 37/24p | OGH vom 16.05.2024 | Dokument-ID: 1183135
  • Zur Verwalterschlussrechnung und Herausgabe des Überschusses nach § 31 Abs 3 WEG 2002

    Der Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Legung einer ordentlichen und richtigen Verwalterschlussrechnung und Herausgabe des Überschusses ist gem § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 in das Außerstreitverfahren verwiesen. Das Begehren ist der Stufenklage nach Art XLII EGZPO nachgebildet. Dabei können zunächst die Rechnungslegung und in der Folge die Überprüfung der Richtigkeit der Abrechnung sowie die Herausgabe des Überschusses durchgesetzt werden.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 178/23x | OGH vom 04.07.2024 | Dokument-ID: 1186302
  • Kündigung des Verwalters wegen grober Pflichtverletzung bei gemeldeten Wassereintritten

    Unterlässt es der Verwalter, Meldungen eines Mit- und Wohnungseigentümers über Wassereintritte in das Wohnungseigentumsobjekt nachzugehen und entzieht er sich zusätzlich der Kommunikation mit dem betroffenen Mit- und Wohnungseigentümer, ist der Wohnungseigentümer berechtigt, die Auflösung des Verwaltungsvertrags wegen grober Pflichtverletzung zu begehren.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 202/23a | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174127
  • Ist das Einschlagen von Nägeln in ein WEG-Objekt eine genehmigungsbedürftige Änderung?

    Bohrt ein Wohnungseigentümer drei Löcher in seine Seite der vom benachbarten Wohnungseigentümer zur Abgrenzung der Gärten errichteten Mauer und errichtet er eine Verkleidung seines Teils der Mauer, handelt es sich dabei um eine bagatellhafte, nicht genehmigungsbedürftige Umgestaltung.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 222/23t | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174128
  • Zur Bindung an eine Rücklagenvorschreibung wegen „Dominatorentscheidung“

    Ist die Frist zur Anfechtung einer „Dominatorentscheidung“ nach § 24 Abs 6 WEG 2002 bzw zur Vorgehensweise gegen eine Maßnahme des Mehrheitseigentümers nach § 30 Abs 2 WEG 2002 abgelaufen, so ist ein Beschluss (hier: auf Vorschreibung einer Rücklage) rechtsgültig und damit bindend geworden. Das gilt auch für eine Dominatorentscheidung.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 12/23k | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139402
  • Eigentumsfreiheitsklage wegen eigenmächtiger Veränderungen im schlichten Miteigentum

    Gegen den Willen der übrigen Miteigentümer darf kein Teilhaber in die Substanz der gemeinschaftlichen Sache eingreifen, andernfalls ist jeder Miteigentümer zur Erhebung der Eigentumsfreiheitsklage, die auf Beseitigung und Wiederherstellung des vorigen Zustands abzielt, berechtigt. Veränderungen an allgemeinen Teilen des Hauses können nicht als Verwaltungsmaßnahme angesehen werden, wenn sie ausschließlich dem Interesse eines Miteigentümers dienen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 91/23p | OGH vom 25.05.2023 | Dokument-ID: 1145198
  • Zum Rücktritt bei Insolvenz im Fall einer Anmerkung gem § 40 Abs 2 WEG 2002

    Ein Rücktritt nach § 21 IO ist nur insoweit zulässig, als er nicht den in § 43 Abs 4 WEG 2002 durch den Verweis auf § 200 EO festgelegten Wirkungen als Reallast entgegensteht. Die Löschung einer Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 hat in weiterer Folge nur dann zu erfolgen, wenn der Wert unter Zugrundlegung des anzunehmenden oder „provisorisch“ festgelegten Miteigentumsanteils nach Berücksichtigung der vorrangigen Gläubiger in der Verteilungsmasse keine Deckung findet.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 26/21p | OGH vom 24.06.2022 | Dokument-ID: 1121780
  • Zum Beginn der Verjährung der Gewährleistungsfrist nach § 37 Abs 4 WEG 2002

    Nach § 37 Abs 4 dritter Satz WEG 2002 gilt bei Einräumung von Wohnungseigentum ohne Einbeziehung eines Gutachtens in den Kaufvertrag ein Erhaltungszustand des Hauses als zugesichert, der keine größeren Erhaltungsarbeiten innerhalb von zehn Jahren erfordert. Die dreijährige Gewährleistungsfrist des § 933 ABGB beginnt für jede davon erfasste (größere) Erhaltungsarbeit mit deren objektiver Erkennbarkeit innerhalb von zehn Jahren gesondert zu laufen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 99/23d | OGH vom 13.11.2023 | Dokument-ID: 1162660
  • COVID-19: Mietzinsminderung wegen Gebrauchsbeeinträchtigung eines Geschäftslokals

    Bloße, das Kundenverhalten beeinflussende Ursachen des Umsatzrückgangs schränken die Nutzungsmöglichkeit eines konkreten Bestandobjekts nicht unmittelbar ein. Solche Umsatzrückgänge sind daher dem Unternehmerrisiko zuzuordnen und rechtfertigen eine Minderung des vereinbarten Mietzinses nicht. Solche Auswirkungen der Pandemie sind keine Gebrauchsbeeinträchtigungen des vom Vermieter vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Objekts. Die §§ 1096, 1104 f ABGB bilden daher keine Basis für eine allein darauf aufbauende Mietzinsminderung.
    Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 46/22w | OGH vom 22.11.2022 | Dokument-ID: 1130521
  • Mietzinsminderung wegen Umsatzrückgängen durch ausbleibende Touristen?

    Umsatzeinbußen des Geschäftsraummieters anlässlich der COVID-19-Pandemie berechtigen nur dann zur Mietzinsminderung, wenn sie unmittelbare Folge einer Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung sind. Umsatzrückgänge, die sämtliche Unternehmer der Branche treffen, wie das pandemiebedingte Ausbleiben von Touristen, sind hingegen dem Unternehmerrisiko zuzuordnen und führen – mangels vertragswidriger Gebrauchsbeeinträchtigung – nicht zur Mietzinsreduktion.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 84/21z | OGH vom 30.06.2022 | Dokument-ID: 1124412
  • Erfordernis einer Klimaanlage wegen unerträglicher Hitzeentwicklung in der Wohnung?

    Es ist in erster Linie auf ein „wichtiges Interesse“ Bedacht zu nehmen. Der Begriff des „wichtigen Interesses“ in § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 stellt auch auf individuelle Gegebenheiten ab, auf die Nachvollziehbarkeit des Wunsches des Wohnungseigentümers nach der konkreten Veränderung, die, um schützenswert zu sein, fast an eine Notwendigkeit der Durchführung der Veränderung reichen muss, um dem Wohnungseigentümer das weitere Bewohnen seiner Wohnung nach heute üblichem Standard zu ermöglichen.
    Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 36/22p | OGH vom 29.08.2022 | Dokument-ID: 1126336

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