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Zum Schadenersatzanspruch des Vermieters nach § 1111 ABGB iZm Schimmelbildung aufgrund zu geringer Raumlüftung
War den Bewohnern nicht bekannt, dass zur Lösung des Schimmelproblems ua ein Querlüften über die Gangtüre oder zumindest über zwei geöffnete Fenster mehrmals täglich ca fünf Minuten bei Anwesenheit erforderlich ist, liegt kein vorwerfbares Fehlverhalten vor.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 272/08f | OGH vom 16.10.2009 | Dokument-ID: 251277 -
Wirksame Vereinbarung eines Entgelts für Möbelmiete
Es darf nach § 25 MRG nur dann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden, wenn der Vermieter dem Hauptmieter eines Mietgegenstands beistellt oder sich selbst zu anderen Leistungen verpflichtet.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 122/14y | OGH vom 25.07.2014 | Dokument-ID: 715745 -
§ 97 ABGB – Zahlung von Wohnungserhaltungskosten
Ein Anspruch nach § 97 ABGB besteht nur bzgl einer Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten dient. Zweck dieser Bestimmung ist es, dem betroffenen Ehegatten jene Wohnmöglichkeit zu erhalten, die ihm bisher zur Deckung des den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Bedürfnisses gedient hat.Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 61/10i | OGH vom 08.06.2010 | Dokument-ID: 259240 -
Zum stillschweigenden Abschluss eines Mietvertrages
Voraussetzung für einen konkludenten Vertragsabschluss ist das Fehlen eines Zweifels am Willen beider Vertragsteile, eine derartige Rechtsfolge herbeizuführen. Die unbeanstandete Annahme eines Entgelts für die Raumbenutzung über einen längeren Zeitraum hinweg kann nur dann als stillschweigender Abschluss eines Mietvertrages angesehen werden, wenn kein anderer Grund für die Zahlung in Frage kommt.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 53/14v | OGH vom 23.04.2014 | Dokument-ID: 692950 -
Zur Aufrechnung mit dem Anspruch auf Rückgabe der Kaution im Streitverfahren
Der Gesetzgeber wollte mit der Verweisung der Entscheidung über die Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrags in das Außerstreitverfahren die Aufrechnung mit dem Anspruch auf Rückgabe der Kaution im Streitverfahren gerade nicht einschränken.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 104/09a | OGH vom 18.09.2009 | Dokument-ID: 256232 -
Zur Vereinbarung einer Möbelmiete iSd § 25 MRG
Ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände muss gesondert vereinbart werden.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 129/09w | OGH vom 10.11.2009 | Dokument-ID: 252594 -
Die Verwendung von Wohnungsteilen zur Berufsausübung
Der Umstand, dass in einer gemieteten Wohnung Räume etwa für eine Praxis des Mieters verwendet werden, ändert nichts an dem Charakter des Mietgegenstands als Wohnung, wenn auch weiterhin eine Verwendung zu Wohnzwecken vorliegtJudikatur | Leitsatz | 7 Ob 5/09z | OGH vom 13.05.2009 | Dokument-ID: 249479 -
Zur regelmäßigen Benützung einer Wohnung
Eine regelmäßige Benützung einer Wohnung, und somit einer auf § 30 Abs 2 Z 6 MRG gestützten Kündigung entgegenstehend, stellt die durchgängige Benützung der gemieteten Wohnung bloß zum Schlafen, allerdings in jeder Nacht, dar.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 153/14t | OGH vom 18.12.2014 | Dokument-ID: 755233 -
Gröbliche Benachteiligung des Mieters durch Mietvertragsklauseln
Weist eine Mietvertragsklausel eine gröblich benachteiligende Wirkung iSd § 879 Abs 3 ABGB auf, stellt sie damit eine sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht dar.Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 73/10i | OGH vom 22.12.2010 | Dokument-ID: 301613 -
Nebenabrede einer überhöhten Kaution
Eine ohne hohes Sicherstellungsbedürfnis vereinnahmte Barkaution von ATS 81.000,– kann, auch dann, wenn sie elf Monatsmieten entspricht, nicht als ungewöhnlich im Sinne des § 2 Abs 1 MRG angesehen werden.Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 122/00z | OGH vom 25.01.2001 | Dokument-ID: 377645 -
Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG wegen mangelnder regelmäßiger Verwendung zu Wohnzwecken
Die regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken iSd § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt prinzipiell voraus, dass die Wohnung vom Gekündigten wenigstens während eines beträchtlichen Zeitraums im Jahr als Mittelpunkt seiner Lebenshaltung benützt wird.Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 46/09m | OGH vom 30.07.2009 | Dokument-ID: 259003 -
Einräumung eines Untermietrechts und Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG
Eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist unzulässig, wenn die aufgekündigte Wohnung zwar leersteht, der zur Weitergabe berechtigte Mieter aber in angemessener Frist ernstliche Schritte zur Weitergabe der Mietrechte unternommen hat.Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 156/11a | OGH vom 18.07.2011 | Dokument-ID: 325589 -
Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung der Wohnung zu Wohnzwecken „durch wen immer“ voraus; der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist dann nicht gegeben, wenn feststeht, der Mieter werde die Wohnung mit Sicherheit in naher Zukunft wieder benötigen.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 100/09p | OGH vom 02.07.2009 | Dokument-ID: 243988 -
Aufkündigung bei erst kurzzeitiger Nichtbenützung wegen Auswanderung
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist auch dann erfüllt, wenn die Nichtbenützung zwar erst seit kurzer Zeit vorliegt, aber auf Dauer – hier die Auswanderung – angelegt ist. Bei vertraglich eingeschränktem Wohnzweck müsste die Verwendung – durch wen immer – selbst hinter diesen zurückfallen. Eine Wohnungsweitergabe ist mit dem spezielleren Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG geltend zu machen.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 239/00s | OGH vom 14.12.2000 | Dokument-ID: 378883 -
Nebenabreden ungewöhnlichen Inhalts iSd § 2 Abs 1 MRG
Ungewöhnlich ist eine Nebenabrede, wenn sie bei vergleichbaren Mietgegenständen und vergleichbaren Vertragsinhalten nicht oder jedenfalls nur äußerst selten vereinbart wird; Kennen-Müssen liegt dann vor, wenn dem Rechtsnachfolger die Existenz der fraglichen Nebenabrede bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bekannt werden können, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt. Keinesfalls darf aber die Nachforschungspflicht überspannt werden.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 102/09z | OGH vom 10.11.2009 | Dokument-ID: 252693