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Wirksamkeit und Abstimmungsende von Umlaufbeschlüssen
Ein Umlaufbeschluss ist nur dann wirksam, wenn alle Wohnungseigentümer Gelegenheit zur Äußerung hatten. Dabei ist keine starre Orientierung an der Zweiwochenfrist des § 25 Abs 2 WEG 2002 geboten. Ein Beschluss kommt erst mit der Bekanntgabe des Ergebnisses zustande. Keinesfalls hängt die Festlegung der Beendigung der Abstimmung und damit die Feststellung eines wirksamen Beschlusses von einer entsprechenden Erklärung des Initiators des Abstimmungsvorgangs ab.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 77/25x | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240268 -
Nachträgliche Erhöhung bereits vorgeschriebener (und bezahlter) Bewirtschaftungskosten-Akonti rechtens?
Bei akuten Liquiditätsengpässen kann der Verwalter die monatlichen Vorschreibungen für Betriebskosten und Rücklagen auch während des laufenden Jahres erhöhen. Die nachträgliche Erhöhung bereits vorgeschriebener (und bezahlter) Bewirtschaftungskostenakonti ist nach § 32 WEG 2002 mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 194/24a | OGH vom 30.01.2025 | Dokument-ID: 1199154 -
Eintritt des ruhenden Nachlasses in Kündigungsverfahren bei Tod des Mieters
Bei Tod eines Mieters während des Kündigungsverfahrens ist jenes mit dem ruhenden Nachlass und nicht mit dem Einzelrechtsnachfolger fortzusetzen. Gemäß § 234 ZPO ist es dem Erwerber einer im Streit verfangenen Sache nicht möglich ohne Zustimmung in den Prozess einzutreten.WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 195/12h | OGH vom 20.12.2012 | Dokument-ID: 550972 -
Ist die inhaltliche Überprüfbarkeit von Vorschreibungen im streitigen Verfahren zulässig?
Die Frage, ob überhaupt und gegebenenfalls in welchem Ausmaß die von der Verwalterin vorgeschriebenen Akontobeiträge auch nicht liegenschaftsbezogene Ansprüche enthalten könnten, ist nicht im Streitverfahren über die Berechtigung der Vorschreibungen zu entscheiden, sondern der Prüfung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren vorbehalten.Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 116/19y | OGH vom 24.09.2019 | Dokument-ID: 1056011 -
Ausdehnung des Benützungsrechts auf nicht in Bestand genommene Räume oder Gegenstände
Laufende Versuche des Mieters, sein Benützungsrecht auf nicht in Bestand genommene Räume oder Gegenstände auszudehnen, sind als unleidliches Verhalten iSd § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG zu qualifizieren. Es muss der Rechtsstandpunkt des Bestandnehmers zumindest vertretbar sein. Im Kern geht es darum, dass ein beharrlich vertragswidriges Verhalten des Mieters, der seine Benützungsrechte unberechtigt auszudehnen versucht, dem Vermieter die Vertragsfortsetzung unzumutbar macht.Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 51/18f | OGH vom 19.04.2018 | Dokument-ID: 1010595 -
Zum schlüssigen Aufrechnungsverzicht im Falle einer drohenden Illiquidität der Gemeinschaft
Liegt ein akuter Liquiditätsengpass als Folge rechtskräftiger Exekutionstitel gegen die Gemeinschaft vor und folgen Sondervorschreibungen zu dessen Überbrückung den Verteilungsgrundsätzen des § 32 WEG 2002, so ist die Aufrechnung mit Rückforderungsansprüchen nach § 1431 ABGB ausgeschlossen, auch wenn diese aufgrund einer vorhergehenden gesetzwidrigen Aufteilung der Beiträge zur Rücklage bestehen.WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 144/15k | OGH vom 25.08.2015 | Dokument-ID: 796890 -
Rechtliche Beurteilung des Tatbestandes des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG
Für eine Aufkündigungsberechtigung nach § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG wird bewertet, ob das tatbestandsmäßige Verhalten zum Zeitpunkt der Aufkündigung – und eventuell sogar danach – erfüllt ist.Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 144/11d | OGH vom 25.08.2011 | Dokument-ID: 325597 -
Antrag auf Feststellung der Mietzinsüberschreitung ohne zeitliche Beschränkung
Mietzinsüberprüfungsanträge sind nach § 16 Abs 8 MRG so auszulegen, dass eine Überprüfung der gesetzlichen Zulässigkeit des vereinbarten Hauptmietzinses im sachlich notwendigen Umfang gewährleistet ist. Ein zeitlich nicht eingeschränktes Begehren auf Feststellung der Überschreitung des zulässigen Mietzinses durch Vorschreibung eines bestimmten Hauptmietzinses beinhaltet daher das Begehren auf Feststellung der gesetzlichen Unzulässigkeit des vereinbarten Hauptmietzinses.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 32/02w | OGH vom 12.03.2002 | Dokument-ID: 377626 -
Zulässigkeit der Revision – zu nach § 502 Abs 5 Z 2 ZPO privilegierten Bestandstreitigkeiten
Die Ausnahme von der Beschränkung der Revisionszulässigkeit durch die Wertgrenze ist im Räumungsstreit nur dann anwendbar, wenn über das Bestandsverhältnis selbst und seine wirksame Beendigung zu entscheiden ist.Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 47/10b | OGH vom 30.06.2010 | Dokument-ID: 248915 -
Eintritt in die Mietrechte des Verstorbenen nach § 14 MRG
Auch Mitmietrechte unterliegen der Sonderrechtsnachfolge iSd § 14 Abs 2 und 3 MRG. Das Mitmietrecht wächst nicht dem verbliebenen Mitmieter zu. Diesem mangelt es als Wohnungs(mit)mieter am dringenden Wohnbedürfnis, weshalb ihm auch kein Eintrittsrecht zukommt.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 241/14h | OGH vom 18.03.2015 | Dokument-ID: 764046 -
Dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten nach Todesfall
Das dringende Wohnbedürfnis eines Eintrittsberechtigten beim Todesfall eines nahen Angehörigen liegt dann vor, wenn der Eintrittswerber über keine eigene Wohnung verfügt oder wenn er auf eine andere Wohnung verwiesen werden soll. Dabei ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Todes des nahen Angehörigen abzustellen. Ein aufrechtes Mietverhältnis des Eintrittsberechtigten zu diesem Zeitpunkt schließt in diesem Zusammenhang das dringende Wohnbedürfnis aus.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 187/13y | OGH vom 19.11.2013 | Dokument-ID: 647702 -
Schlüssiger Verzicht auf das Mietzinserhöhungsrecht gemäß § 46 Abs 2 MRG
Ein schlüssiger Verzicht auf das Mietzinserhöhungsrecht des Vermieters gemäß § 46 Abs 2 MRG unterliegt strengen Anforderungen, nach welchen ein schlüssiger Verzicht nur dann vorliegt, wenn man bei Berücksichtigung aller Umstände zweifellos annehmen durfte, dass der berechtigte Vermieter ernstlich auf das Anhebungsrecht verzichtet hat.WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 129/14y | OGH vom 24.07.2014 | Dokument-ID: 736251 -
Privilegierung des § 46 Abs 1 MRG gilt nur beim ersten Eintritt in das Mietverhältnis?
Die Privilegierung des § 46 Abs 1 MRG, wonach der Vermieter weiterhin nur den Hauptmietzins begehren darf, den er ohne den Eintritt begehren dürfte, gilt nur für den ersten Eintritt. Sind bei allen ursprünglich Privilegierten die Voraussetzungen durch Volljährigkeit oder Verlassen der Wohnung auf Dauer (dem ist der Tod gleichzuhalten) weggefallen, so kommt dem Vermieter auch im Falle des Eintritts theoretisch privilegierter Angehöriger nach ihnen das Anhebungsrecht des § 46 Abs 2 MRG zu.WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 107/15v | OGH vom 19.06.2015 | Dokument-ID: 785336 -
Rückwirkung einer Mietzinsanhebung nach § 46 Abs 2 MRG auf Zeiträume vor dem Liegenschaftserwerb
Eine Erhöhung des Hauptmietzinses kann nach § 46 Abs 2 Mietrechtsgesetz innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auch rückwirkend geltend gemacht werden.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 174/12t | OGH vom 14.02.2013 | Dokument-ID: 575094 -
Teilkündigung nach erfolgloser Kündigung gem § 30 Abs 2 Z 5 MRG
Gem § 30 Abs 2 Z 5 MRG kann eine Teilkündigung erfolgen, wenn es durch den Eintritt in die Mietrechte über die ganze Wohnung zu einem krassen Missverhältnis zwischen dem dringenden Wohnbedürfnis des Eingetretenen und dem Umfang der gesamten Wohnung kommt. In einem Verlassenschaftsverfahren sind gewisse Fragen der Passivlegitimation zu beachten sowie das Problem der Eventualteilkündigung und der parallelen Kündigungsverfahren.WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 212/13b | OGH vom 31.01.2014 | Dokument-ID: 667045 -
Eintrittsrecht in das Mietverhältnis eines homosexuellen Lebensgefährten
§ 14 Abs 3 MRG zählt auch Lebensgefährten zu den eintrittsberechtigten Personen. Nach dem Gesetzeswortlaut ist Lebensgefährte im Sinne dieser Bestimmung, wer mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod durch mindestens drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft gelebt hat.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 2325/96x | OGH vom 05.12.1996 | Dokument-ID: 378959 -
Vorliegen eines dringenden Wohnbedürfnisses gemäß § 14 Abs 3 MRG
Es liegt kein dringendes Wohnbedürfnis vor, wenn eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft vorhanden ist. Eintrittsberechtigt ist nur, wer im gemeinsamen Haushalt lebte, dazu gehört neben gemeinsamem Wohnen auch gemeinsames Wirtschaften.Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 196/10i | OGH vom 22.10.2010 | Dokument-ID: 301621 -
Der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG wegen dringendem Wohnbedürfnis
Ob ein dringendes Wohnbedürfnis einer eintrittsberechtigen Person vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden und stellt idR weder ein Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar, noch berechtigt es eine Überprüfung der Entscheidung durch den OGH.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 72/11m | OGH vom 21.06.2011 | Dokument-ID: 301522 -
Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG – Beweislast bzgl aufrechter Hausgemeinschaft der eintrittsberechtigten Person
Beweist die beklagte Partei als eintrittsberechtigte Person die Willensbekundung des Hauptmieters, künftig in das Bestandobjekt zurückzukehren, hat die klagende Partei zu behaupten und zu beweisen, dass eine solche Rückkehr aufgrund bestimmter objektiver Tatsachen unmöglich ist.Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 88/08v | OGH vom 30.09.2009 | Dokument-ID: 251367 -
Eintrittsrecht des Erben auch bei Vorliegen einer Wohnmöglichkeit in der Ehewohnung
Das dringende Wohnungsbedürfnis des Eintrittsberechtigten wird nicht dadurch berührt, dass ihm eine Ehewohnung zur Verfügung steht, wenn diese von seiner Ehegattin benützt wird, die Ehegatten aber eine Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft ablehnen.Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 192/09b | OGH vom 19.01.2010 | Dokument-ID: 251074 -
Mietrecht nach Tod des Mieters?
Das dringende Wohnbedürfnis eines Eintrittswerbers wird im Sinne eines schutzwürdigen Interesses verstanden und nur für den Fall verneint, dass ihm eine andere ausreichende und angemessene sowie rechtlich gleichwertige Unterkunftsmöglichkeit zur Verfügung steht. Dabei ist aber immer auf die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls unter Einschluss sowohl der rechtlichen als auch der tatsächlichen Verhältnisse abzustellen.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 89/12t | OGH vom 12.06.2012 | Dokument-ID: 488148 -
Zum Höchstbeitrag bei der Mietzinsanhebung – WGG und MRG
Die Regelung des § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG, wonach § 46 MRG – dessen Abs 2 nach Maßgabe der §§ 13 Abs 4 und 6 und 39 Abs 18 Z 2 WGG – anzuwenden ist, bedeutet, dass auch für die in § 13 Abs 4 WGG enthaltene Entgeltregelung die in § 46 Abs 2 MRG vorgesehene Deckelung gilt.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 252/09h | OGH vom 27.05.2010 | Dokument-ID: 258852 -
Verzicht der Geltendmachung von Kündigungsgründen nach § 30 Abs 2 Z 4, Z 6 MRG
Die Vereinbarung mit dem Vermieter gegen Geld die Weitergabe der Wohnung im Familienkreis zu dulden, heißt Verzicht auf bestimmte Kündigungsgründe und Weiterbenützung durch nicht rechtmäßig eintrittsberechtigte Familienmitglieder nach dem Tod.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 221/10x | OGH vom 31.03.2011 | Dokument-ID: 301577