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Ihre Suche nach 2023 lieferte 20 Ergebnisse.
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Wiener Bauordnungsnovelle 2023
In Wien wurde durch die Bauordnungsnovelle 2023 die Bauordnung für Wien, welche am 23.11.2023 im Wiener Landtag beschlossen worden war, neu gestaltet.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153175 -
Fristverlängerung in der Liebhabereiverordnung
Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen natürlicher Personen, wobei unter Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2 Abs 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich (unter anderem) mit Verlusten zu verstehen ist.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184434 -
Befristeter „Öko-Zuschlag“ für Sanierungsmaßnahmen in vermieteten Wohngebäuden
§ 124b Z 452 EStG sieht – zeitlich befristet – einen „Öko-Zuschlag“ für bestimmte Sanierungsmaßnahmen in vermieteten Wohngebäuden vor, wobei zwischen betrieblichen Einkünften und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung differenziert wird.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184432 -
Befristete beschleunigte Abschreibung für Wohn-Neubauten
Die beschleunigte AfA wurde nun durch § 124b Z 451 EStG bei Wohngebäuden unter bestimmten Umständen zeitlich befristet auf die ersten drei Jahre auf generell 4,5 % pro Jahr ausgedehnt (somit in den ersten drei Jahren verdreifacht).Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184431 -
Öko-Zuschlag
Für Gebäude, die/soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann zeitlich befristet der Öko-Zuschlag als Betriebsausgabe/Werbungskosten geltend gemacht werden.Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1176066 -
Beschleunigte Abschreibung für UFG-förderungswürdige Sanierungsmaßnahmen in vermieteten Wohngebäuden
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs 3 Z 6 EStG) gehören im Besonderen Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (§ 28 Abs 1 Z 1 EStG), also zB die Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184430 -
Welche Steuern und Abgaben kann der Betrieb einer PV-Anlage auslösen?
Die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage in Österreich führt zu einer Reihe von steuerlichen Folgen, die im Vorhinein bedacht und abgeklärt werden sollten. Im Folgenden soll ein Überblick gegeben werden, welche Steuern anfallen können.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1122586 -
„Wohnbaumilliarde“ und Zinsenzuschüsse – Änderungen durch das FAG 2024
Zum Zweck der Schaffung und Sanierung leistbarer Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime wurde durch eine Novelle ein Paragraf hinzugefügt, der gem seinem Titel „Zweckzuschüsse für Wohnbauförderung“ enthält.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1176083 -
Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ab 01.01.2024 bis 31.12.2025
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2024 wurde geregelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 keine Umsatzsteuer mehr anfällt.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1161440 -
Wohn- und Baupaket 2024
Der österreichische Nationalrat beschloss am 20.03.2024 das Wohn- und Baupaket, das von der Bundesregierung Ende Februar angekündigt wurde.Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1174416 -
Grunderwerbsteuer – Steuerbefreiung
Im Falle behördlicher Eingriffe oder gemeinnütziger Zwecke sind Befreiungen von der Grunderwerbsteuer möglich. Regelungen hierzu finden sich im Grunderwerbsteuergesetz.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866772 -
Grundbuch
Überblick über die Änderungen durch die Umstellungen des Grundbuches durch die Grundbuchsnovellen 2008, 2012 und 2020.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838027 -
Grunderwerbsteuer – Grundstückswert
Der Grundstückswert wird nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 berechnet, er kann durch das Pauschalwertmodell, den Immobilienpreisspiegel und das Schätzgutachten ermittelt werden.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866784 -
Grunderwerbsteuer
In diesem Fachbeitrag finden Sie umfassende Informationen zur Grunderwerbsteuer mit zahlreichen Beispielen, inklusive Änderungen durch die Steuerreform 2015/16.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866666 -
Eigentümerversammlung – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Der Eigentümerversammlung kommen als Entscheidungsorgan der Eigentümergemeinschaft verschiedene Rechte und Pflichten zu.Alexander Scheer - Stanislava Doganova - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fallbeispiel | Dokument-ID: 244266 -
Pflichten und Haftung des Hausverwalters – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Für das Thema dieses Beitrags kann die Passivlegitimation nicht strittig sein, geht es doch um Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsliegenschaft. Zu überlegen ist aber, wer derartige Ansprüche stellen kann.Christoph Naske - WEKA (red) - Alexander Kdolsky - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 837078 -
Bestandrecht und Steuerrecht
Die mit dem Bestandrecht zusammenhängenden abgaberechtlichen Bestimmungen werden in diesem Kapitel mit einem Überblick über die verschiedenen Beziehungen zwischen Bestand- und Steuerrecht behandelt.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger - Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838039 -
Nutzungs- und Änderungsrecht des Wohnungseigentümers – inkl Neuerungen durch die WEG-Novelle 2024
Die Nutzung des Eigentumsobjekts wird in § 16 WEG dem Wohnungseigentümer zugeordnet. Dieses Nutzungsrecht stellt das Individualrecht des Wohnungseigentümers dar, das auch nicht vertraglich beschnitten werden darf.Christoph Naske - Theresa Tisch - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254472 -
Immobilienertragsteuer – unternehmerische Liegenschaften
Die Veräußerung von privaten Liegenschaften unterliegt grundsätzlich der Besteuerung von 25 %. Unternehmer haben allerdings die Möglichkeit, die Regelbesteuerungsoption auszuüben.Alexander Scheer - Iman Torabia - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 488634 -
Immobilienertragsteuer – private Liegenschaften
Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind seit dem 01.04.2012 ertragsteuerlich zu erfassen. Für Veräußerungen von Liegenschaften, die vor diesem Datum erworben wurden, gilt eine Pauschalbesteuerung.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 424876