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Ihre Suche nach Immobilien lieferte 20 Ergebnisse.
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Grundbuchsgebührennovelle – Wertberechnung der Eintragungsgebühr Neu
Bisher wurde die Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % des 3-fachen Einheitswertes der geschenkten Liegenschaft bemessen. Dieser Beitragt zeigt, wie die Wertberechnung nach der Grundbuchsgebührennovelle erfolgt.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496333 -
Fristverlängerung in der Liebhabereiverordnung
Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen natürlicher Personen, wobei unter Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2 Abs 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich (unter anderem) mit Verlusten zu verstehen ist.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184434 -
Wohn- und Baupaket 2024
Der österreichische Nationalrat beschloss am 20.03.2024 das Wohn- und Baupaket, das von der Bundesregierung Ende Februar angekündigt wurde.Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1174416 -
WEG-Novelle 2022 – Neuerungen im Kurzüberblick
Die WEG-Novelle 2022 steht vor allem unter dem Motto der erleichterten Durchsetzung von klimaoptimierenden Maßnahmen.Andrea Weisert - Bettina Slamanig | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1104073 -
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – inkl WGG-Novelle 2019 und 2022
Der Status der Gemeinnützigkeit beruht auf behördlicher Anerkennung nach Unterwerfung unter die Prinzipien des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das organisationsrechtliche, gewerberechtliche und wohnungsrechtliche Normen enthält.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1043744 -
Grunderwerbsteuer – Grundstückswert
Der Grundstückswert wird nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 berechnet, er kann durch das Pauschalwertmodell, den Immobilienpreisspiegel und das Schätzgutachten ermittelt werden.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866784 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Wien - Grundlagen
Gemäß § 1 Abs 1 Wiener Ausländer Grunderwerbsgesetz 1998 (WrAuslGEG) bedürfen bestimmte Rechtsgeschäfte zu ihrer Gültigkeit einer behördlichen Genehmigung.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303633 -
Bestandrecht und Steuerrecht
Die mit dem Bestandrecht zusammenhängenden abgaberechtlichen Bestimmungen werden in diesem Kapitel mit einem Überblick über die verschiedenen Beziehungen zwischen Bestand- und Steuerrecht behandelt.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger - Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838039 -
Grunderwerbsteuer
In diesem Fachbeitrag finden Sie umfassende Informationen zur Grunderwerbsteuer mit zahlreichen Beispielen, inklusive Änderungen durch die Steuerreform 2015/16.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866666 -
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörden in der Steiermark sind im V. Abschnitt des Stmk GVG geregelt. Gemäß § 45 Abs 1 Stmk GVG sind Grundverkehrsbehörden erster Instanz die Grundverkehrsbezirkskommissionen und zweite Instanz die Grundverkehrslandeskommission.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 315165 -
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
§ 25 Stmk GVG definiert die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte durch Verweisung auf die §§ 5 und 16 Stmk GVG.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 315145 -
Genehmigungsverfahren
Ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft darf gem § 25 NÖ GVG bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung nicht durchgeführt werden. Erfahren Sie Details zum Genehmigungsverfahren.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303545 -
Genehmigungsvoraussetzungen
Gem § 19 NÖ GV darf die zuständige Behörde den Rechtserwerb durch eine ausländische Person nur dann genehmigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303539 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Das niederösterreichische Grundverkehrsgesetz regelt zunächst den Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unabhängig von der Staatsbürgerschaft und sodann den Rechtserwerb durch ausländische Personen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303276 -
Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörde erster Instanz ist die Bezirksgrundverkehrskommission. Für den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Bezirksverwaltungsbehörde oder mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden ist eine Bezirksgrundverkehrskommission eingerichtet.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301812 -
Genehmigungspflichtige Rechtserwerbe
Bestimmte zivilrechtliche Rechtserwerbe sind für Ausländer genehmigungspflichtig, allerdings bestehen Ausnahmen vom Geltungsbereich. Der Ausländer muss dabei gem § 1 Abs 2 OÖ GVG bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301799 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Der vorliegende Beitrag behandelt die Voraussetzungen und Grundlagen für einen Grunderwerb durch einen Ausländer in OberösterreichChristoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301667 -
Pflichten und Haftung des Hausverwalters – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Für das Thema dieses Beitrags kann die Passivlegitimation nicht strittig sein, geht es doch um Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsliegenschaft. Zu überlegen ist aber, wer derartige Ansprüche stellen kann.Christoph Naske - WEKA (red) - Alexander Kdolsky - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 837078 -
Immobilienertragsteuer – unternehmerische Liegenschaften
Die Veräußerung von privaten Liegenschaften unterliegt grundsätzlich der Besteuerung von 25 %. Unternehmer haben allerdings die Möglichkeit, die Regelbesteuerungsoption auszuüben.Alexander Scheer - Iman Torabia - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 488634 -
Immobilienertragsteuer – private Liegenschaften
Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind seit dem 01.04.2012 ertragsteuerlich zu erfassen. Für Veräußerungen von Liegenschaften, die vor diesem Datum erworben wurden, gilt eine Pauschalbesteuerung.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 424876