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Grundbuchsgebührennovelle – Wertberechnung der Eintragungsgebühr Neu
Bisher wurde die Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % des 3-fachen Einheitswertes der geschenkten Liegenschaft bemessen. Dieser Beitragt zeigt, wie die Wertberechnung nach der Grundbuchsgebührennovelle erfolgt.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496333 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Wien - Grundlagen
Gemäß § 1 Abs 1 Wiener Ausländer Grunderwerbsgesetz 1998 (WrAuslGEG) bedürfen bestimmte Rechtsgeschäfte zu ihrer Gültigkeit einer behördlichen Genehmigung.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303633 -
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörden in der Steiermark sind im V. Abschnitt des Stmk GVG geregelt. Gemäß § 45 Abs 1 Stmk GVG sind Grundverkehrsbehörden erster Instanz die Grundverkehrsbezirkskommissionen und zweite Instanz die Grundverkehrslandeskommission.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 315165 -
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
§ 25 Stmk GVG definiert die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte durch Verweisung auf die §§ 5 und 16 Stmk GVG.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 315145 -
Genehmigungsverfahren
Ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft darf gem § 25 NÖ GVG bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung nicht durchgeführt werden. Erfahren Sie Details zum Genehmigungsverfahren.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303545 -
Genehmigungsvoraussetzungen
Gem § 19 NÖ GV darf die zuständige Behörde den Rechtserwerb durch eine ausländische Person nur dann genehmigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303539 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Das niederösterreichische Grundverkehrsgesetz regelt zunächst den Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unabhängig von der Staatsbürgerschaft und sodann den Rechtserwerb durch ausländische Personen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303276 -
Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörde erster Instanz ist die Bezirksgrundverkehrskommission. Für den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Bezirksverwaltungsbehörde oder mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden ist eine Bezirksgrundverkehrskommission eingerichtet.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301812 -
Genehmigungspflichtige Rechtserwerbe
Bestimmte zivilrechtliche Rechtserwerbe sind für Ausländer genehmigungspflichtig, allerdings bestehen Ausnahmen vom Geltungsbereich. Der Ausländer muss dabei gem § 1 Abs 2 OÖ GVG bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301799 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Der vorliegende Beitrag behandelt die Voraussetzungen und Grundlagen für einen Grunderwerb durch einen Ausländer in OberösterreichChristoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301667