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Alle Geschäftslokale – Vertragsabschluss ab 01.03.1994 – Checkliste
Hier finden Sie Erläuterungen zum Typ eines Geschäftslokals, dessen Mietvertrag ab 01.03.1994 abgeschlossen wurde.Karin Zahiragic - Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1171769 -
Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Mietvertrag – Abgrenzung Pacht
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Unterscheidung zwischen Miete und Pacht und stellt die hiefür maßgeblichen Kriterien dar. Eingegangen wird auch auf die Situation in Einkaufszentren.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284620 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Pachtvertrag
Im ABGB werden alle Verträge, die den entgeltlichen Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine bestimmte Zeit regeln, als Bestandverträge bezeichnet. § 1091 ABGB unterscheidet zwischen Miet- und Pachtverträgen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277229 -
Hausbesorgerwohnung
Dem Hausbesorger ist gem § 13 Abs 1 HbG eine den gesundheits-, bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechende normal ausgestattete Wohnung unetgeltlich zur Verfügung zu stellen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332973 -
Gemischte Nutzung von Mietobjekten
Dient eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung zT der Erfüllung von Geschäftszwecken, so kann dies Konsequenzen für die Anwendbarkeit mancher MRG-Bestimmungen haben, da diese häufig an das Vorliegen einer Wohnung geknüft sind.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332602 -
Mietvertrag – Abgrenzung zu Leihe/Bittleihe/Leasing/Pacht
Die Abgrenzung zwischen Leihe, Bittleihe, Leasing, Pacht ist deshalb von großer Bedeutung, weil mit diesen, trotz Ähnlichkeit der Vertragstypen, erhebliche unterschiedliche Rechtsfolgen verbunden sind.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282210 -
Dienstwohnung
Das MRG nimmt von seinem Anwendungsbereich Wohnungen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden, aus.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332460 -
Scheinuntermiete
Das MRG unterscheidet zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte zustehen. Als Mieterschutzbestimmung fungiert § 2 Abs 3 MRG, wonach bloß zum Schein geschlossene Untermietverträge bekämpft werden können.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277180 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Wohnungsmiete
Dieser Beitrag behandelt die Fälle Anwendbarkeit der Mieterschutzbestimmungen des MRG und welche Bereiche davon ausgenommen sind.WEKA (bna) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277024 -
Wohnungstypbeschreibung bei Denkmalschutz bei erheblicher Eigenmittelverwendung des Vermieters nach dem 08.05.1945
Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses sind ohne Beschränkungen zulässig, wenn der Mietgegenstand in einem denkmalgeschützten Gebäude liegt und der Vermieter zu dessen Erhaltung erhebliche Eigenmittel aufgewendet hat.Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338253 -
Wohnung Typ 11: Öffentliches Interesse wegen Denkmalschutz bei erheblicher Eigenmittelverwendung (01.01.1982–28.02.1994)
Der Mietgegenstand ist in einem Gebäude gelegen, an dessen Erhaltung aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadt- oder Ortsbildpflege oder aus vergleichbaren Gründen öffentliches Interesse besteht. Der Vertragsabschluss erfolgte bis zum 28.02.1994.Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338416 -
Rechtsgeschäftsgebühren im Bestandrecht
Die Rechtsgeschäftsgebühren für einen Bestandvertrag hängen auf der einen Seite von dem Miet- bzw Pachtzins und auf der anderen Seite von der Dauer des Verhältnisses ab.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 634737 -
Nebenabrede
Die Bindung des Einzelrechtsnachfolgers des Vermieters ist insofern beschränkt, als der Rechtsnachfolger zwar an „Hauptabreden“ gebunden ist, an „Nebenabreden“ jedoch dann nicht, wenn sie ungewöhnlich sind und er sie weder kannte noch kennen musste.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384224 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Berufsausübung in der Wohnung
Bei Berufen, die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, sind die zur Berufsausübung erforderlichen Räume als Wohnraum und nicht als Geschäftsraum anzusehen.Iman Torabia - Michaela Schinnagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 324553 -
Mietvertrag – Entgelt
Der Schwerpunkt eines Bestandvertrages liegt in der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung. Das Engelt können hierbei sowohl regelmäßig wiederkehrende Leistungen als auch eine (bloß) einmalige Leistung, darstellen.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282019 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Hauptmiete
Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer der Liegenschaft oder mit dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer, mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281415