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Grundbuchs-Novelle 2020
81. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden. In diesem Beitrag finden Sie die betroffenen Bestimmungen.Lisa Fabian | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1074730 -
Zubehör-Wohnungseigentum
Das Zubehör-Wohnungseigentum umfasst unter anderem Kellerräume, Dachbodenräume, Hausgärten oder Lagerplätze, für die Eignung zum Zubehör-WE ist ua erforderlich, dass das betreffende Zubehör-Objekt nicht der allgemeinen Benützung dient.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 634772 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Kurzüberblick
Die Grundbuchs-Novelle 2012 ist im Wesentlichen am 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Dadurch kommt es zur Änderung einiger Gesetzte, wie zum Beispiel des Allgemeine Grundbuchsgesetzes 1955 oder des Wohnungseigentumsgesetzes 2002.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431824 -
Grundbuch – Eintragung
Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Prinzipiell gibt es drei mögliche grundbücherliche Eintragungen: die Einverleibung, die Vormerkung und die bloße Anmerkung.Claudia Sorgo - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339781 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Grundbuchumstellungsgesetzes
Zahlreiche Änderungen ergeben sich durch die Novelle im Grundbuchumstellungsgesetz (GUG). So besteht nunmehr die Möglichkeit der gebührenfreien Berichtigung von Namensschreibweisen mit diakritischen Zeichen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 429795 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 (WEG 2002)
Durch diese Novelle ist unter anderem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) novelliert worden. So ist nunmehr beispielsweise eine erleichterte Berichtigung von Miteigentumsanteilen möglich.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431699 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes (LiegTeilG)
Durch die Grundbuchs-Novelle 2012 ergeben sich auch zahlreiche Änderungen im Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG), so beispielsweise im Bereich der Ab- und Zuschreibungen sowie im Rechtsmittelverfahren.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 429847 -
Rangordnungsprinzip im Grundbuch
Das wesentlichste Prinzip im Rahmen der Abwicklung der Übergabe und Übernahme von Grundbuchseigentum ist die Rangordnung. In weiterer Folge soll dieses Prinzip erörtert werden.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250404 -
Wohnungseigentumsstatut
Der Alleineigentümer einer Liegenschaft kann künftig zu errichtende Wohnungseigentumsobjekte grundbücherlich eintragen lassen. D.h. er kann vorläufiges Wohnungseigentum mit einer schriftlichen Errichtungserklärung begründen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280361 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderung der Zivilprozessordnung
Seit 1. Mai 2012 befindet sich die Grundbuchs-Novelle 2012 in Kraft. Abgesehen von grundbuchsrechtlichen bzw liegenschaftsrechtlichen Aspekten wird im Zuge dessen auch die Fristenberechnung im Rahmen der Zivilprozessordnung (zum Teil) neu geregelt.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431807 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Sonstige Gesetzesänderungen
Seit 1. Mai 2012 befindet sich die Grundbuchs-Novelle 2012 (GB-Nov 2012) in Kraft. Durch diese sind auch das Baurechtsgesetz (BauRG), das Urkundenhinterlegungsgesetz (UHG) sowie das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (1. Euro-JuBeG) novelliert worden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431707 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Grundbuchsgesetzes 1955; Grundbuchsgesuche
Seit 1. Mai 2012 befindet sich die Grundbuchs-Novelle 2012 (GB-Nov 2012) in Kraft. Zahlreiche Änderungen ergeben sich im Grundbuchsgesetz 1955 (GBG) unter anderem auch im Zusammenhang mit Grundbuchsgesuchen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 429727 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Grundbuchsgesetzes 1955; Anmerkung der Rangordnung
Zahlreiche Änderungen ergeben sich im Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) im Zuge der Novelle. Neu sind zB Regelungen betreffend eine Rangordnungserklärung sowie zur Namensrangordnung (Anmerkung der Rangordnung zugunsten einer bestimmten Person).Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 429656 -
Wohnrechtsnovelle 2015
Die Novelle behandelt die Erhaltungspflicht von Heizthermen sowie Änderungen beim Zubehör-Wohnungseigentum. Sie ist bereits mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.Iman Torabia - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 726606 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die Grundverkehrsbehörden
Welche Rolle kommt der Grundverkehrsbehörde im Rahmen eines Wohnungskaufes durch einen Ausländer in Kärnten zu?Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280933 -
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
§ 25 Stmk GVG definiert die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte durch Verweisung auf die §§ 5 und 16 Stmk GVG.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 315145 -
Grundbuch
Überblick über die Änderungen durch die Umstellungen des Grundbuches durch die Grundbuchsnovellen 2008, 2012 und 2020.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838027 -
Wohnungseigentumsbegründung
Das Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Diesem Schritt geht die Begründung des Wohnungseigentums voraus, für welche das Gesetz mehrere Möglichkeiten vorsieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280394 -
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Eintragung in Grundbuch
Rechte an Baugrundstücken dürfen gemäß § 30 Abs 2 Stmk GVG nur unter bestimmten Bedingungen im Grundbuch eingetragen werden.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 315166 -
Schenkungsvertrag
Schenkungen von Liegenschaften sind auch ohne Notariatsakt unter der Voraussetzung der tatsächlichen Übergabe rechtswirksam, wobei die außerbücherliche Übergabe der Liegenschaft genügt.Astrid Maitz - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339940 -
Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörde erster Instanz ist die Bezirksgrundverkehrskommission. Für den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Bezirksverwaltungsbehörde oder mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden ist eine Bezirksgrundverkehrskommission eingerichtet.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301812 -
Mietkauf
Der „Mietkauf“ beinhaltet sowohl Elemente eines Miet- als auch jene eines Kaufvertrages. Sein eigentliches Ziel liegt im späteren Eigentumserwerb des Mietkäufers.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 634712 -
Rangordnungen der geplanten Veräußerung und der geplanten Verpfändung
Dieser Beitrag erläutert die Rangordnungen der geplanten Veräußerung und der geplanten Verpfändung.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245417 -
Genehmigungsvoraussetzungen
Gem § 19 NÖ GV darf die zuständige Behörde den Rechtserwerb durch eine ausländische Person nur dann genehmigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303539 -
Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten
In Kärnten – wie auch in anderen Bundesländern – wurden im Wege des Kärntner Grundverkehrsgesetzes Sonderregelungen für den Erwerb von Liegenschaftseigentum und eigentumsähnlichen Rechten durch Ausländer geschaffen.Christoph Naske - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280916
