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Wohnung Typ 11: Öffentliches Interesse wegen Denkmalschutz bei erheblicher Eigenmittelverwendung (01.01.1982–28.02.1994)
Der Mietgegenstand ist in einem Gebäude gelegen, an dessen Erhaltung aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadt- oder Ortsbildpflege oder aus vergleichbaren Gründen öffentliches Interesse besteht. Der Vertragsabschluss erfolgte bis zum 28.02.1994.Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338416 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Alle Geschäftslokale – Vertragsabschluss ab 01.03.1994 – Checkliste
Hier finden Sie Erläuterungen zum Typ eines Geschäftslokals, dessen Mietvertrag ab 01.03.1994 abgeschlossen wurde.Karin Zahiragic - Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1171769 -
Weitergaberecht
Eine Beschränkung des Weitergaberechts des Mieters an dem Mietobjekt ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Sollte dieser keinen Bedarf mehr haben oder eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung erhalten, liegt ein Kündigungsgrund vor.Olaf Rittinger - Petra Cernochova - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277046 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Anwendungsbereich des MRG – Teilausnahmen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kommt nur zur Anwendung, soweit die betreffende Vermietung nicht in die Voll- oder Teilausnahmen fällt. Was zählt zu den Teilausnahmen?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563421 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Mietvertrag – Erfüllbarkeit
In Fragen der Erfüllbarkeit spielen fehlende Berechtigung, Fruchtgenussrecht, Miteigentum, Hälfteeigentum, außerordentliche Vermietung, Schwebezustand und Untermiete eine Rolle.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282056 -
Wohnungstypbeschreibung bei Denkmalschutz bei erheblicher Eigenmittelverwendung des Vermieters nach dem 08.05.1945
Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses sind ohne Beschränkungen zulässig, wenn der Mietgegenstand in einem denkmalgeschützten Gebäude liegt und der Vermieter zu dessen Erhaltung erhebliche Eigenmittel aufgewendet hat.Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338253 -
Rechtsgeschäftsgebühren im Bestandrecht
Die Rechtsgeschäftsgebühren für einen Bestandvertrag hängen auf der einen Seite von dem Miet- bzw Pachtzins und auf der anderen Seite von der Dauer des Verhältnisses ab.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 634737 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Dienstwohnung
Das MRG nimmt von seinem Anwendungsbereich Wohnungen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden, aus.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332460 -
Mietvertrag – Abgrenzung Pacht
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Unterscheidung zwischen Miete und Pacht und stellt die hiefür maßgeblichen Kriterien dar. Eingegangen wird auch auf die Situation in Einkaufszentren.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284620 -
Pachtvertrag
Im ABGB werden alle Verträge, die den entgeltlichen Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine bestimmte Zeit regeln, als Bestandverträge bezeichnet. § 1091 ABGB unterscheidet zwischen Miet- und Pachtverträgen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277229 -
Hausbesorgerwohnung
Dem Hausbesorger ist gem § 13 Abs 1 HbG eine den gesundheits-, bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechende normal ausgestattete Wohnung unetgeltlich zur Verfügung zu stellen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332973 -
Zustandekommen eines Mietvertrages
Der Abschluss eines Mietvertrages erfordert eine Einigung der Vertragspartner über den Inhalt des Vertrages und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, nunmehr einen Vertrag tatsächlich abschließen zu wollen.Emil Nagl - Stanislava Doganova - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282005