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Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Aufkündigungsverfahren – Grundlagen
In den §§ 560ff ZPO ist das Aufkündigungsverfahren geregelt. Diese Bestimmungen enthalten neben formellen Bestimmungen auch materielle Normen. In weiterer Folge soll nun auf den Verfahrensablauf eingegangen werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277747 -
Räumungsklage
Fehlt es an vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen, sind die subsidiären gesetzlichen Regelungen maßgeblich. In bestimmten Fällen ist auch eine – unter anderem mit einer Räumungsklage geltend zu machende – frühere Vertragsauflösung möglich.Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277038 -
Weitergaberecht
Eine Beschränkung des Weitergaberechts des Mieters an dem Mietobjekt ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Sollte dieser keinen Bedarf mehr haben oder eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung erhalten, liegt ein Kündigungsgrund vor.Olaf Rittinger - Petra Cernochova - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277046 -
Untergang des Bestandobjektes
Geht das Bestandobjekt unter, so führt dies sowohl gem ABGB als auch gem MRG prinzipiell zur Auflösung des Bestandvertrages. Dabei kann es sich sowohl um einen rechtlichen Untergang, als auch um eine Unzumutbarkeit der Weitervermietung handeln.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333033 -
Aufkündigung des Mietverhältnisses
Die Aufkündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung des Vermieters oder Mieters, das Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem Kündigungstermin, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277736 -
Rückstellung des Mietobjekts
Nach Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung dem Vermieter in dem Zustand zurückstellen, in welche sie bei der Übernahme war, wobei Schäden durch gewöhnliche Abnutzung irrelevant sind. Für darüberhinausgehende besteht ein Schadensersatzanspruch.Michaela Schinnagl - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276320 -
Übergabsauftrag
Die Rechtsfolgen des Erlöschens eines befristeten Mietvertrages können vor dem Endtermin durch einen Auftrag zur Übergabe bzw Übernahme des Mietgegenstandes, nach dem Endtermin durch eine Räumungsklage durchgesetzt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277258 -
Kündigungsverzicht
Die Vereinbarung eines Kündigungsverzichtes ist grundsätzlich unbeschränkt wirksam. Ein Verzicht muss nicht ausdrücklich vereinbart werden, er er kann auch stillschweigend vereinbart sein oder sich aus der Absicht der Parteien ergeben.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280218 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904 -
Kündigungsgrund – Allgemeines
Allgemeine Kündigungsgründe für einen Bestandvertrag können zB der Untergang der Bestandsache oder Ablauf der Befristung sein.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381760 -
Gerichtliche Aufkündigung
Die besonderen Vorschriften der gerichtlichen Aufkündigung gelten für die Aufkündigung von Bestandverhältnissen und gemischten Verträgen mit überwiegendem Bestandcharakter.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278934 -
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist jener Zeitraum, der bei sonstiger Unwirksamkeit zwischen der tatsächlichen Zustellung der Kündigungserklärung an den Kündigungsgegner und dem Kündigungstermin liegen muss.Andrea Weisert - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280238 -
Der Räumungsvergleich aus gebührenrechtlicher Sicht
Mit einem sogenannten Räumungsvergleich kann man vereinbaren, dass der Bestandnehmer zu einem gewissen Zeitpunkt dazu verpflichtet ist, die Wohnung geräumt zu übergeben. In diesem Zusammenhang sind gebührenrechtliche Konsequenzen zu beachten.Alexander Scheer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628192 -
Eigenbedarfskündigung
Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Der Eigenbedarf des Vermieters darf hierbei nicht selbstverschuldet sein.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282212 -
Parteien des Kündigungsverfahrens
Wird eine Aufkündigung nicht von oder gegen alle Bestandgeber (Bestandnehmer) gerichtet, ist sie als materiell unwirksam aufzuheben. Sie kann also zu keinem Erfolg führen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278644 -
Tod des Mieters
Dieser Beitrag behandelt die Auswirkungen des Todes des Mieters auf das zwischen ihnen bestehende Mietverhältnis und die Vorrausetzungen der Weiterführung oder einer dadurch möglichen Kündigung dieses Verhältnisses .Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275903 -
Fristlose Kündigung des Mietvertrages
Bei Vorliegen bestimmter Gründe können Mietverträge auch ohne Einhaltung der sonst maßgeblichen Kündigungsfrist sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter gekündigt werden.Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332476 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Erheblich nachteiliger Gebrauch
Ein Kündigungsgrund laut MRG liegt ua vor, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen nachteiligen Gebrauch macht oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes erfolgt ist.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282706 -
Nichtbenützung von Geschäftsräumen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Geschäftsräumlichkeiten nicht zur bedungenen oder einer zumindest gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276919