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WEG-Novelle 2022 – Neuerungen im Kurzüberblick
Die WEG-Novelle 2022 steht vor allem unter dem Motto der erleichterten Durchsetzung von klimaoptimierenden Maßnahmen.Andrea Weisert - Bettina Slamanig | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1104073 -
Einzelanlagen in Wohnungseigentumsobjekten nach WEG
Wenn ein einzelner Wohnungseigentümer die Absicht hat, für sich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu errichten, benötigt er im konkreten Fall die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1123359 -
Gemeinschaftsanlagen in Wohnungseigentumsobjekten nach WEG
In jüngster Zeit wird das Thema rund um die Errichtung einer Photovoltaikanlage für die Wohnungseigentümergemeinschaft immer häufiger Gesprächsstoff.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1123355 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 (WEG 2002)
Durch diese Novelle ist unter anderem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) novelliert worden. So ist nunmehr beispielsweise eine erleichterte Berichtigung von Miteigentumsanteilen möglich.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431699 -
Errichtung von Solar- bzw Photovoltaikanlagen bei Wohnungseigentumsanlagen
Vor Errichtung einer entsprechenden Photovoltaikanlage treten – je nach Bundesland – verschiedene Fragestellungen rechtlicher und technischer Natur auf. Dies hat zur Folge, dass es ratsam ist, im Vorfeld gewisse Parameter festzulegen.Roman Reßler - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139720 -
Nutzungs- und Änderungsrecht des Wohnungseigentümers – inkl Neuerungen durch die WEG-Novelle 2024
Die Nutzung des Eigentumsobjekts wird in § 16 WEG dem Wohnungseigentümer zugeordnet. Dieses Nutzungsrecht stellt das Individualrecht des Wohnungseigentümers dar, das auch nicht vertraglich beschnitten werden darf.Christoph Naske - Theresa Tisch - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254472 -
Grundbuchs-Novelle 2020
81. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden. In diesem Beitrag finden Sie die betroffenen Bestimmungen.Lisa Fabian | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1074730 -
Einverleibung Wohnungseigentum
Wohnungseigentum kann nur dann erworben werden, wenn neben einem gültigen Titel gemäß § 3 WEG 2002 eine Einverleibung in das Grundbuch durchgeführt wird.Christoph Naske - Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330919 -
Hausverwalter – Aufgaben und Befugnisse
§ 20 WEG regelt die Grundsätze, nach denen der Verwalter die Wohnungseigentumsliegenschaft zu verwalten hat. Der Verwalter kann die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Verwaltung der Liegenschaft unbeschränkt und unbeschränkbar vertreten.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278801 -
Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten
In Kärnten – wie auch in anderen Bundesländern – wurden im Wege des Kärntner Grundverkehrsgesetzes Sonderregelungen für den Erwerb von Liegenschaftseigentum und eigentumsähnlichen Rechten durch Ausländer geschaffen.Christoph Naske - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280916 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Kurzüberblick
Die Grundbuchs-Novelle 2012 ist im Wesentlichen am 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Dadurch kommt es zur Änderung einiger Gesetzte, wie zum Beispiel des Allgemeine Grundbuchsgesetzes 1955 oder des Wohnungseigentumsgesetzes 2002.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431824 -
Zubehör-Wohnungseigentum
Das Zubehör-Wohnungseigentum umfasst unter anderem Kellerräume, Dachbodenräume, Hausgärten oder Lagerplätze, für die Eignung zum Zubehör-WE ist ua erforderlich, dass das betreffende Zubehör-Objekt nicht der allgemeinen Benützung dient.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 634772 -
Befristete beschleunigte Abschreibung für Wohn-Neubauten
Die beschleunigte AfA wurde nun durch § 124b Z 451 EStG bei Wohngebäuden unter bestimmten Umständen zeitlich befristet auf die ersten drei Jahre auf generell 4,5 % pro Jahr ausgedehnt (somit in den ersten drei Jahren verdreifacht).Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184431 -
Benützungsregelung
Miteigentümer können über Allgemeinflächen verfügen und die Benutzung dieser Teile regeln. Die Benützungsregelung darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Wohnungseigentümer an der Nutzung seines Wohnungseigentumsobjektes gehindert wird.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277729 -
Nutzwertfestsetzung
Die Ermittlung des Nutzwertes ergibt sich aus der in Quadratmetern angegebenen Nutzfläche. Die Nutzwerte können nicht nur über einen Antrag bei Gericht neu festgesetzt werden.Birgit Noha - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 331013 -
Temporäre Abschaffung der Grundbuchsgebühren
Um die Bauwirtschaft bzw den Wohnbau zu forcieren, wurde im Gerichtsgebührengesetz (GGG) in den neuen Bestimmungen der §§ 25a bis 25c die zeitweise Abschaffung von Grundbuchsgebühren verankert.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184433 -
Temporäre Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum
Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims.Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1176067 -
Verwalterkündigung
Die Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der Wohnungseigentum begründet ist, können zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellen, diesen aber auch wieder abberufen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277051 -
Wohnungseigentumsbegründung
Das Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Diesem Schritt geht die Begründung des Wohnungseigentums voraus, für welche das Gesetz mehrere Möglichkeiten vorsieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280394 -
Verwalterbestellung
Im Bereich des Wohnungseigentums kann die Eigentümergemeinschaft in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie kann zu diesem Zweck auch einen Verwalter bestellen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277135 -
Allgemeinflächen
Allgemeine Teile der Liegenschaft sind solche, die der allgemeinen Benützung dienen oder deren Zweckbestimmung einer ausschließlichen Benützung entgegensteht.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277712 -
Eigentümerpartnerschaft
Um eine Eigentümerpartnerschaft handelt es sich, wenn sich zwei natürliche Personen, die zusammen Wohnungseigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts sind, zu einer Rechtsgemeinschaft zusammenschließen.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330875 -
Pflichten und Haftung des Hausverwalters – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Für das Thema dieses Beitrags kann die Passivlegitimation nicht strittig sein, geht es doch um Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsliegenschaft. Zu überlegen ist aber, wer derartige Ansprüche stellen kann.Christoph Naske - WEKA (red) - Alexander Kdolsky - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 837078 -
Hausverwalter – Haftung
Führt das Verhalten des Hausverwalters zu einem Schaden der Wohnungseigentümer bzw der Eigentümergemeinschaft, wie etwa zu hohen Kosten, entsteht eine Schadenersatzpflicht des Verwalters.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278813 -
Eigentümerpartnerschaft – Beendigung
Die beiden Hälfteanteile der Partner werden so verbunden, dass sie für die Dauer der bestehenden Eigentümerpartnerschaft nicht getrennt werden können.Monika Stork - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330320
