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Ersichtlichmachung des Verwalters gem § 19 WEG
DEMOMustervorlage für einen Antrag auf Ersichtlichmachung des Verwalters gem § 19 WEG mittels ERV-Eingabe.Andrea Futterknecht - Raimund Neuwirther | Muster | Grundbuchsgesuch | Dokument-ID: 895809 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
DEMOHier findet sich ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung der Mietwohnung wegen unleidlichen, rücksichtslosen, anstößigen oder grob ungehörigen Verhaltens.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878151 -
Antrag des Hauptmieters auf Feststellung der Zulässigkeit des Hauptmietzinses
DEMOMit dem folgenden Schriftsatzmuster kann der Eigentümer einer Liegenschaft die Feststellung der Zulässigkeit einer Hauptmietzinsvorschreibung beantragen.WEKA (red) - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 877073 -
Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Mietzinsminderung
Mag. Roman Reßler erläutert anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung Fragen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Mietzinsminderung. Wann liegt ein ausreichender Kenntnisstand für eine Schadenszurechnung vor?Roman Reßler | News | 16.01.2026 | Dokument-ID: 1245484 -
Erhöhung der Hauptmietzinse
DEMOIn diesem Kapitel wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen gem § 18 MRG eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655442 -
Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
DEMOÜbersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994)
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Kaufvertrag für Eigentumswohnung (inkl Bestimmungen ua zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel)
DEMOHier finden Sie ein Muster für einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung mit Bestimmungen zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel.Wolfgang Steinberger - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627402 -
Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Verrechnung liegenschaftsfremder Aufwendungen & Maßnahmenabgrenzung im WEG
Gastautor Mag. Roman Reßler erläutert eine aktuelle OGH-Entscheidung zur Verrechnung liegenschaftsfremder Aufwendungen sowie der Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Verfügungsmaßnahmen.Roman Reßler | News | 28.05.2025 | Dokument-ID: 1199288 -
WEG-Novelle 2024: Umgestaltungen am Wohnungseigentumsobjekt
RA Dr. Andrea Weisert erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Änderungen am WEG-Objekt. Für welche Änderungen ist eine Verweigerung der Zustimmung möglich und welche Neuerungen bringt die WEG-Novelle 2024?Andrea Weisert | News | 08.08.2024 | Dokument-ID: 1182262 -
Zur objektiven Unvermietbarkeit wegen Widmung zu Gemeinschaftszwecken
Die objektive Unvermietbarkeit eines Objekts kann sich auch aus seiner Widmung für Gemeinschaftszwecke ergeben. Da § 17 MRG einen möglichst stabilen, von temporären Änderungen weitgehend unbeeinflussten Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses vorsieht, muss die Widmung jedoch eindeutig, dauerhaft und einer einseitigen Abänderung durch den Vermieter entzogen sein, um zur Unvermietbarkeit des Objekts zu führen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 29/25p | OGH vom 30.10.2025 | Dokument-ID: 1252635 -
Abschluss von Einzelwärmelieferungsverträgen – Verstoß gegen § 38 WEG 2002?
§ 38 Abs 1 WEG 2002 ordnet die Unwirksamkeit von unbilligen Aufhebungen oder Beschränkungen der den Wohnungseigentümern zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechten an. Contracting-Verträge können, müssen aber nicht, nach dieser Bestimmung unwirksam sein. Eine entsprechend klar formulierte Vereinbarung im Kaufvertrag, die über die Folgen verständlich aufklärt, spricht für die Zulässigkeit; ebenso eine Vereinbarung, die einer vernünftigen Interessenabwägung entsprechen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 218/24s | OGH vom 24.09.2025 | Dokument-ID: 1252630 -
Zum einheitlichen Änderungsrecht im WEG
§ 38 Abs 1 WEG 2002 kann auch auf Zustimmungserklärungen und/oder Duldungspflichten im Zusammenhang mit Änderungen iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 Anwendung finden. Voraussetzung ist aber dennoch, dass die Erklärungen unbillig sind und einer vernünftigen Interessenabwägung widersprechen. Dies ist nicht der Fall, wenn der Änderungsvorbehalt unterschiedslos zugunsten aller Wohnungseigentümer vereinbart wurde.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 15/24b | OGH vom 30.01.2025 | Dokument-ID: 1199152 -
Anhebung der Mindestrücklage mit 01.01.2026
Mit 1. Jänner 2026 kommt es durch § 31 Abs 5 WEG 2002 zu einer gesetzlichen Valorisierung und somit zu einer Erhöhung der Mindestrücklage auf EUR 1,13 m². Was bedeutet das für Hausverwaltungen?WEKA (bli) | News | 29.12.2025 | Dokument-ID: 1241218 -
Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit iSd § 32 Abs 5 WEG 2002 bei Reihenhäusern?
Bereits zu § 19 Abs 1 WEG 1975 sprach der OGH aus, dass die Aufteilungsregel des § 19 WEG 1975 auch dann gilt, wenn es sich bei den betroffenen Wohnungseigentumsobjekten um Reihenhäuser handelt. Er hielt weiters explizit fest, dass auf die Begründung von Wohnungseigentum an Reihenhäusern die für Wohnungseigentumsobjekte geltenden Regeln anzuwenden sind. Diese Judikatur gilt auch für das WEG 2002.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 96/25s | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240267 -
Vorkaufsklauseln: Rechtsunwirksame Vereinbarungen iSd § 38 WEG 2002
Vereinbarungen oder Vorbehalte, die eine Aufhebung oder Beschränkung der Nutzungs- und Verfügungsrechte des Wohnungseigentumsbewerber oder -eigentümer vorsehen, sind nach § 38 Abs 1 Z 3 WEG 2002 unwirksam, wenn sie einer vernünftigen Interessenabwägung widersprechen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 211/24h | OGH vom 11.12.2024 | Dokument-ID: 1195611 -
WEG-Novelle 2024: Installation von „Balkonkraftwerken“ durch Wohnungseigentümer
Hier finden Sie wertvolle Informationen bezüglich der Voraussetzungen für die Anbringung eines Balkonkraftwerks, und zwar in Form einer steckerfertigen Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage.Stanislava Doganova | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1184420 -
Abnahmeprotokoll: Errichtung einer Photovoltaikanlage am Balkon (gem WEG-Novelle 2024)
An dieser Stelle finden Sie ein nützliches Abnahmeprotokoll zur Errichtung einer Photovoltaikanlage am Balkon gem der WEG-Novelle 2024.Karin Zahiragic | Muster | Protokoll | Dokument-ID: 1184421 -
Einsichtsrecht in Verträge der EigG mit Energieversorger und Versicherer gem § 34 WEG 2002?
Mit der Verpflichtung des Verwalters zur Rechnungslegung geht auch seine Verpflichtung einher, den Wohnungseigentümern Belegeinsicht zu gewähren. Da die Belegeinsicht der Kontrolle der Rechnungslegung dient und somit Ausfluss der Rechnungslegungspflicht ist, kann der Umfang jener Informationen, die zu belegen sind, nicht weiter gehen als für die Überprüfung der Rechnungslegung notwendig ist. Das Recht auf Belegeinsicht besteht somit nur im Umfang des Rechts auf Rechnungslegung.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 208/24k | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240260 -
Die WEG-Novelle 2022
Lesen Sie in diesem Beitrag die wichtigsten Neuerungen der Novelle im Überblick, die mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten ist: Vom Änderungsrecht der Wohnungseigentümer bis hin zu den neuen Konsensquoren bei der Beschlussfassung.Georg Männl - Benjamin Hohenberger - Ulrike Prokes | News | 03.01.2022 | Dokument-ID: 1105933 -
Umstellung des Heizungssystems: Verkehrsüblichkeit oder wichtiges Interesse iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG?
Maßnahmen der bloßen Umgestaltung einer bestehenden Beheizungsanlage sind ebenso wenig von der Privilegierung des § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 erfasst wie der Tausch des Heizungssystems. Antragsteller, die die Zustimmung zu einer solchen Änderung begehren, müssen daher ein wichtiges Interesse bzw die Verkehrsüblichkeit der Maßnahme behaupten und beweisen. Allgemeine Ausführungen zu Energiewende und Klimawandel ersetzen die Behauptungs- und Beweislast nicht.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 42/25z | OGH vom 30.04.2025 | Dokument-ID: 1234758 -
Wohnungseigentumsvertrag (unter Berücksichtigung der WEG Novelle 2024)
An dieser Stelle finden Sie ein hilfreiches Vertragsmuster über einen Wohnungseigentumsvertrag unter Berücksichtigung der WEG Novelle 2024.Wolfgang Steinberger - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1116695 -
Zur Errichtung von E-Ladestationen gem WEG-Novelle 2022
§ 16 Abs 2 bis 8 idF WEG-Novelle 2022, BGBl I 222/2021 ist gem § 58g bs 1 WEG 2002 mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten. Während sich § 16 Abs 8 WEG 2002 lediglich auf Einzelladestationen bezieht, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wurden, ist § 16 Abs 2 auch auf Einzelladestationen anwendbar, deren Errichtung vor diesem Datum erfolgte. Das „Langsamladen“ ist von der Privilegierung des § 16 Abs 2 Z 2 WEG idF WEG-Novelle 2022 umfasst.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 152/23y | OGH vom 19.10.2023 | Dokument-ID: 1166042 -
WEG-Novelle 2022 – Neuerungen im Kurzüberblick
Die WEG-Novelle 2022 steht vor allem unter dem Motto der erleichterten Durchsetzung von klimaoptimierenden Maßnahmen.Andrea Weisert - Bettina Slamanig | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1104073
