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Antrag des Hauptmieters auf Rückzahlung einer Ablösezahlung
Darstellung eines Antrags auf Rückzahlung einer an den Liegenschaftseigentümer (Vermieter) geleisteten Ablösezahlung beziehungsweise eines Antrags des Untermieters auf Rückzahlung einer an den Hauptmieter (Vermieter) geleisteten Ablösezahlung.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905310 -
Antrag auf Rückzahlung einer Ablöse, die an den Vormieter geleistet wurde
Darstellung eines Antrags des Hauptmieters auf Rückzahlung einer an den Vormieter geleisteten zu hohen Ablösezahlung.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905442 -
Antrag auf Rückzahlung einer verbotenen Ablöse
Musterschriftsatz eines Antrags des Haupt-(Unter)mieters auf Rückzahlung einer verbotenen Ablösezahlung, gerichtet gegen mehrere potentiell mögliche Antragsgegner.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905531 -
Antrag des Hauptmieters einer Wohnung auf Feststellung des Ersatzes von Aufwendungen auf die Wohnung nach § 10 MRG
Hier finden Sie ein Muster für einen Schriftsatz, welches den Antrag des Hauptmieters einer Wohnung auf Ersatz von Aufwendungen auf die Wohnung nach § 10 MRG enthält.WEKA (red) - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 877072 -
Kaution
Eine Kautionsvereinbarung dient dem Zweck, dem Vermieter die ordnungsgemäße Rückstellung der Wohnung bei Beendigung des Mietvertrages zu sichern. Sie soll ihm aber nicht zusätzliche Einkünfte verschaffen.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282765 -
Verbotene Vereinbarungen
Vereinbarungen, die einen in § 27 Abs 1 MRG ausgewiesenen Gegenstand beinhalten, sind nichtig. Der Gesetzgeber versucht dadurch zu erreichen, dass eine Leistung immer eine adäquate Gegenleistung nach sich zieht.Olaf Rittinger - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384227 -
Kaution – Besondere Aspekte
Welche Forderungen durch die Kaution gesichert werden sollen, hängt von der Vereinbarung der Parteien ab. Mieterschutzrechtlich bestehen bei berechtigten Ansprüchen des Vermieters keinerlei Einschränkungen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282812 -
Ablöse nach § 1097 ABGB
Unabhängig davon, ob das MRG auf den konkreten Mietvertrag anwendbar ist, sieht auch § 1097 ABGB einen Ersatzanspruch für den Mieter vor, der Aufwendungen getätigt hat, die eigentlich dem Vermieter oblägen.