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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 10 Ergebnisse.
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Wertsicherung: Änderungen nach dem 5. MILG
DEMOZur Wertsicherung: Als Wertmaßstab dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2020.Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 1186796 -
Befristungen nach § 29 MRG
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen rund um die Befristung von Mietverträgen wie beispielsweise die anzuwendende Rechtslage, Auflösungsmöglichkeiten, Beschränkungen uvm.Alexander Scheer - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254631 -
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG): Rechtlicher Überblick
In der Immobilienbranche herrscht seit der Veröffentlichung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (2 Ob 36/23t) vom 21.März 2023, infolge der Nichtigerklärung einer Wertsicherungsklausel große Unsicherheit.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1246822 -
Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Mietrechtsabtretung
§ 12 MRG sieht vor, dass Alt- und Neumieter – unter bestimmten Voraussetzungen – ohne Zustimmung des Vermieters durch „Abtretung“ einen Übergang der Mieterposition durchführen können.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281614 -
Verfahren außer Streitsachen
§ 37 Abs 1 MRG zählt jene Entscheidungen auf für die die Schlichtungsstelle bzw das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zuständig ist. Andere Angelegenheiten gehören auf den streitigen Rechtsweg.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277190 -
Mietrechtsabtretung – Besondere Fragen
Folgender Beitrag behandelt besondere Fragen in Bezug auf § 12 MRG, der vorsieht, dass Alt- und Neumieter – unter bestimmten Voraussetzungen – ohne Zustimmung des Vermieters durch „Abtretung“ einen Übergang der Mieterposition durchführen können. -
Kauf bricht Miete
Der Bestandinhaber muss, wenn der Eigentümer das Bestandstück an einen anderen verkauft und übergeben hat, dem neuen Besitzer weichen.Iman Torabia - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325664 -
Vermieterwechsel
Kommt es zu einem Vermieterwechsel, tritt der Nachfolger in den Hautpmietvertrag ein und ist an diesen gebunden. Nebenabreden mit ungewöhnlichen Inhalt muss er nur gegen sich gelten lassen, wenn er diese kannte oder kennen hätte müssen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280379 -
Die Wertsicherung: inkl Mietpreisbremse 2026 (5. MILG)
Auch Mietzinse können wertgesichert werden, was jedoch durch den Mieterschutz einigen Erschwernissen unterworfen ist. Nicht alle Mieter genießen hierbei in einer gemieteten Wohnung den gleichen rechtlichen Schutz.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 836903