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Makler-Änderungsgesetz 2023 – Neuerungen im Kurzüberblick
Nach dem neu eingefügten § 17a Maklergesetz gilt Folgendes: Hat ein Vermieter als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt, kann der Makler nur mit ihm eine Provision vereinbaren.Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1138962 -
Immobilienmaklervertrag
Rechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundelemente des Immobilienmaklervertrags werden hier erläutert.WEKA (red) - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631865 -
MaklerG-ÄnderungsG: Änderungen der Novelle im Kurzüberblick
Ist ein Makler im Spiel, dh vermittelt dieser eine Wohnung, ist es nach der heutigen Gesetzeslage noch möglich, dass dieser sowohl von der Vermieterseite als auch von der künftigen Mieterseite eine Provision verlangt und verlangen darf.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1138982 -
Provisionsbestimmungen der Immobilienmaklerverordnung
Im 4. Abschnitt der Immobilienmaklerverordnung sind die zulässigen Provisionshöchstbeträge geregelt. Diese unterscheiden sich gegenüber der IMV 1978 im Wesentlichen in den im Beitrag genannten Punkten.Christoph Kothbauer - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 356349 -
Aufklärungspflichten bei Abschluss des Maklervertrages
Wird der Immobilienmakler nur für einen Auftraggeber tätig, so hat er dies gem § 17 MaklerG dem Dritten mitzuteilen. In bestimmten Fällen ist auch auf ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis hinzuweisen.WEKA (red) - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 671505 -
Der Makler und seine Provision
Makler vermitteln Wohnungssuchenden einen anbietenden Vermieter und helfen Hausverkäufern, ihre Liegenschaften zu verkaufen. Näheres zum Begriff des Maklers sowie über die Voraussetzungen des Provisionsanspruches erfahren Sie im folgenden Beitrag.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 627970 -
Inhalt des Maklervertrages
Zu den Inhalten eines Maklervertrages zählen unter anderem Bestimmungen zu Provisionsvereinbarung, Alleinvermittlungsauftrag, einen fehlenden Vermittlungserfolg sowie einen erfolgsunabhängigen Aufwandersatz.WEKA (red) - Christian Macho - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631875 -
Mietanbot
Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Nach allgemeinem Vertragsrecht kommt jedes (zweiseitige) Rechtsgeschäft durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen zustande.Alexander Scheer - Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281473 -
Schriftliche Belehrung eines Konsumenten über die zu erwartenden Kosten durch den Makler iSd § 30b KSchG
Vorlage für eine schriftliche Belehrung eines Konsumenten über voraussichtlich erwachsende Kosten gem § 30b KSchG.Monika Stork - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Erklärung | Dokument-ID: 728224 -
Vermittlungsauftrag über den Verkauf einer Wohnung
In diesem Vertragsmuster erteilt der Auftraggeber dem Immobilienmakler einen Alleinvermittlungsauftrag gem § 14 Maklergesetz.Monika Stork - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 728205 -
Mietanbot – Rücktrittsrechte
Folgender Beitrag erläutert die Rücktrittsmöglichkeiten vor bzw nach Annahme des Anbots durch den Vermieter. Des Weiteren werden der Rücktritt vom Maklervertrag und die gesetzlichen Rücktrittsrechte des KSchG erörtert.Alexander Scheer - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281509