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Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Dienstwohnung
Das MRG nimmt von seinem Anwendungsbereich Wohnungen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden, aus.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332460 -
Mietvertrag über eine Dienstwohnung
Hierbei handelt es sich um ein Vertragsmuster für einen Mietvertrag über eine Dienstwohnung, der zwischen einem Dienstgeber und einem Dienstnehmer abgeschlossen wird.FORUM Media (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 580433 -
Hausbesorgergesetz (HausbG) – § 13. Dienstwohnung
Vorschrift | BGBl. Nr. 314/1971 | Dokument-ID: 111043 -
Notwendigkeit der tatsächlichen ursprünglichen Widmung als Dienstwohnung iSd § 30 Abs 2 Z 10 MRG
Das Bestehen des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 10 MRG setzt zunächst voraus, dass die Wohnung tatsächlich der Unterbringung von Dienstnehmern gedient hat. Die bloße Widmung zum angeführten Zweck reicht nicht aus.Iman Torabia | News | 11.04.2013 | Dokument-ID: 563936
