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Erhaltungspflicht für eine unwirtschaftliche Heizanlage?
DEMODie Erhaltungspflicht für Gemeinschaftsanlagen besteht nach § 3 Abs 2 Z 3 MRG nur, wenn eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit, der Brauchbarkeit, ein bestehender Mangel oder zumindest eine Schadensgeneigtheit der Gemeinschaftsanlage vorliegen. Dass eine funktionsfähige Heizungsanlage nicht mehr dem zeitgemäßen Standard entspricht, begründet keine Erhaltungspflicht des Vermieters.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 103/19m | OGH vom 27.11.2019 | Dokument-ID: 1056019 -
Ersichtlichmachung des Verwalters gem § 19 WEG
DEMOMustervorlage für einen Antrag auf Ersichtlichmachung des Verwalters gem § 19 WEG mittels ERV-Eingabe.Andrea Futterknecht - Raimund Neuwirther | Muster | Grundbuchsgesuch | Dokument-ID: 895809 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 746. Auflösung der Ehe oder Partnerschaft
Vorschrift | BGBl. I Nr. 87/2015 | Dokument-ID: 771337 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 1265. Nichtigerklärung der Ehe
Vorschrift | BGBl. I Nr. 75/2009 | Dokument-ID: 075376 -
Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) – § 106. Kinder, (Ehe)Partnerschaften
Vorschrift | BGBl. I Nr. 135/2009 | Dokument-ID: 160981 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 44. Begriff der Ehe,
Vorschrift | BGBl. I Nr. 161/2017 | Dokument-ID: 074191 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 89. Persönliche Rechtswirkungen der Ehe
Vorschrift | BGBl. Nr. 412/1975 | Dokument-ID: 074194 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 94. Sonstige Wirkungen der Ehe
Vorschrift | BGBl. I Nr. 15/2013 | Dokument-ID: 074200 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 1266. Scheidung oder Aufhebung der Ehe
Vorschrift | BGBl. I Nr. 87/2015 | Dokument-ID: 075377 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 179. Obsorge bei Auflösung der Ehe und der häuslichen Gemeinschaft
Vorschrift | BGBl. I Nr. 15/2013 | Dokument-ID: 074270 -
Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) – § 15. Eigentümerpartnerschaft von Ehegatten bei Nichtigerklärung, Aufhebung oder Scheidung der Ehe
Vorschrift | BGBl. I Nr. 124/2006 | Dokument-ID: 163983 -
Genehmigungspflicht von schlichtem Miteigentumserwerb durch Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft
Die behördliche Genehmigungspflicht von Eigentumserwerb entfällt für Personen ohne österr. Staatsbürgerschaft bei einer Eigentümerpartnerschaft oder bei gemeinschaftlichem Erwerb im Rahmen einer Ehe/EP mit Personen mit österr. Staatsbürgerschaft.WEKA (ffa) | News | 29.07.2016 | Dokument-ID: 847097 -
Zur Errichtung eines Wintergartens mit PV-Anlage auf Allgemeinfläche
Aktuelle OGH-Entscheidung zur Frage, ob die Errichtung einer PV-Anlage auf allgemeinen Teile der Liegenschaft der Zustimmung aller Mit- und Wohnungseigentümer oder der Genehmigung des Gerichts bedarf.Eva-Maria Hintringer - WEKA (red) | News | 17.03.2025 | Dokument-ID: 1195446 -
Zur unbefristeten Benützungsvereinbarung unter Familienangehörigen
Grundsätzlich gibt es unter Familienmitgliedern mehrere tatsächliche Benützungsgewährungen, die rechtlich nicht geregelt, gegen den Willen des Gewährenden nicht durchsetzbar und jederzeit widerrufbar sind. Für die Beurteilung einer schlüssigen Einräumung eines vertraglichen Wohnungs-(gebrauchs-)rechts ist unter Familienangehörigen daher ein strenger Maßstab anzulegen, wobei die Anforderungen an die Bestimmtheit von Willenserklärungen in der Familie geringer sind als in anderen Konstellationen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 191/25a | OGH vom 17.12.2025 | Dokument-ID: 1261299 -
Voraussetzungen für die Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels
Ein erfolgreicher Antrag auf Neufestsetzung des Verteilungsschlüssels gem § 32 Abs 5 WEG 2002 setzt voraus, dass erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Mit- und Wohnungseigentümer bestehen. Maßgeblich ist dabei die objektive Nutzungsmöglichkeit, nicht die subjektive, tatsächliche. Auf lediglich vorübergehende Gegebenheiten kommt es nicht an.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 160/25b | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261298 -
Sind Freiflächen Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts?
Freiflächen können nur dann Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts sein, wenn dieses dennoch einen baulich abgeschlossenen, nach der Verkehrsauffassung selbständigen Teil eines Gebäudes darstellt. Teil des Wohnungseigentumsobjekts sind solche Flächen daher (nur), wenn sie unmittelbar an das Wohnungseigentumsobjekt anschließen und aufgrund der baulichen Gegebenheiten als Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts klar erkennbar sind.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 50/25a | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261297 -
Fruchtgenuss bei einem Kfz-Abstellplatz im „Mischhaus“?
Wurde in einem Haus nicht an allen wohnungseigentumstauglichen Objekten Wohnungseigentum begründet (Mischhaus), so kann an einem Objekt (hier: ein zwar parifizierter, aber keinem Wohnungseigentumsobjekt zugeordneter Kfz-Abstellplatz), das nicht im Grundbuch aufscheint, mangels Möglichkeit zur Intabulation, kein Fruchtgenussrecht begründet werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 76/25z | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261290 -
Austausch einer Ölheizung gegen Pellets: Verwaltungsmaßnahme oder Verfügung?
Die Qualifikation einer Maßnahme als Verwaltungshandlung oder Verfügung iSd § 828 ABGB ist insofern relevant, als die Zustimmung zu Letzterer nicht durch Gerichtsbeschluss ersetzt werden kann. Der Austausch einer veralteten, reparaturanfälligen, wartungsintensiven Ölheizung gegen eine Pelletsheizung ist hier als Verwaltungsmaßnahme anzusehen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 38/25m | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261289 -
Mietverträge mit Kaufoption: Ist das BTVG anwendbar?
Der OGH entschied neulich darüber, ob ein entgeltlicher Optionsvertrag, der auf den Erwerb von (Wohnungs-)Eigentum gerichtet ist, einen Bauträgervertrag im Sinn des § 2 Abs 1 BTVG darstellt.Eva-Maria Hintringer | News | 06.11.2024 | Dokument-ID: 1187224 -
Zur Sanierungshauptmiete und Voraussetzung für die Anerkennung als Hauptmieter
Ein Untermieter kann auf Antrag als Hauptmieter anerkannt werden, wenn der Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der Rechte eines Hauptmieters nach MRG geschlossen wurde. Eine Ausnahme dazu stellt die Sanierungshauptmiete dar, bei der der Hauptmieter eine Wohnung im Standard anzuheben hat, dafür aber seine Investitionen durch die Untervermietung amortisieren darf. Dass dennoch ein Umgehungsgeschäft vorliegt, hat der Antragsteller zu beweisen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 148/25p | OGH vom 30.10.2025 | Dokument-ID: 1253119 -
Nichtzahlung des Mietzinses: Wirkt das gegen einen Mitmieter ergangene Urteil auch gegen die anderen Mitmieter?
Mitmieter haften für die Zahlung des Mietzinses solidarisch. Daraus folgt aber nicht, dass sie in einem Verfahren auf Zahlung des Mietzinses eine einheitliche Streitpartei iSd 14 ZPO bilden. Vielmehr liegt eine einfache Streitgenossenschaft vor. Das gegen einen der Mitmieter ergangene (stattgebende) Urteil entfaltet somit keine Wirkung gegenüber den anderen Mitmietern. Daher kann sich ein Mitmieter auch nicht wegen des gegen einen anderen Mitmieter ergangenen Urteils als beschwert erachten.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 96/25m | OGH vom 30.09.2025 | Dokument-ID: 1252880 -
Zur objektiven Unvermietbarkeit wegen Widmung zu Gemeinschaftszwecken
Die objektive Unvermietbarkeit eines Objekts kann sich auch aus seiner Widmung für Gemeinschaftszwecke ergeben. Da § 17 MRG einen möglichst stabilen, von temporären Änderungen weitgehend unbeeinflussten Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses vorsieht, muss die Widmung jedoch eindeutig, dauerhaft und einer einseitigen Abänderung durch den Vermieter entzogen sein, um zur Unvermietbarkeit des Objekts zu führen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 29/25p | OGH vom 30.10.2025 | Dokument-ID: 1252635 -
Ermittlung der Nutzfläche aller „Mietgegenstände“ des Hauses
Zur Nutzfläche aller „Mietgegenstände“ des Hauses zählen all jene Räume, die objektiv vermietbar sind. Auch eine Wohnung, die der „Kategorie D unsaniert“ entspricht und auch unsaniert zu einem dieser Kategorie entsprechenden Nettohauptmietzins vermietet werden kann, gilt daher als vermietbare Nutzfläche. Eine bloß vorübergehende Unbrauchbarkeit ist für die Festsetzung des Nutzflächenschlüssels ohne Bedeutung.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 29/25p | OGH vom 30.10.2025 | Dokument-ID: 1252633 -
WE-Begründung an Außenfenstern, Außentüren und Fensterrollläden möglich?
An allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann kein Wohnungseigentum begründet werden. Die Außenhaut eines Gebäudes, das sind die Außenmauern und die Fassade, die Außenfenster, Balkone, Terrassen, Balkontüren und Balkongeländer sowie Außenjalousien und -rollläden, zählt zu den notwendig allgemeinen Teilen der Liegenschaft. An ihr kann somit nicht Wohnungseigentum begründet werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 13/25k | OGH vom 23.09.2025 | Dokument-ID: 1252631 -
Abschluss von Einzelwärmelieferungsverträgen – Verstoß gegen § 38 WEG 2002?
§ 38 Abs 1 WEG 2002 ordnet die Unwirksamkeit von unbilligen Aufhebungen oder Beschränkungen der den Wohnungseigentümern zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechten an. Contracting-Verträge können, müssen aber nicht, nach dieser Bestimmung unwirksam sein. Eine entsprechend klar formulierte Vereinbarung im Kaufvertrag, die über die Folgen verständlich aufklärt, spricht für die Zulässigkeit; ebenso eine Vereinbarung, die einer vernünftigen Interessenabwägung entsprechen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 218/24s | OGH vom 24.09.2025 | Dokument-ID: 1252630
