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Grunderwerbsteuer – Grundstückswert
Der Grundstückswert wird nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 berechnet, er kann durch das Pauschalwertmodell, den Immobilienpreisspiegel und das Schätzgutachten ermittelt werden.Clemens Gärner - Redaktion FORUM - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866784 -
Grunderwerbsteuer
In diesem Fachbeitrag finden Sie umfassende Informationen zur Grunderwerbsteuer mit zahlreichen Beispielen, inklusive Änderungen durch die Steuerreform 2015/16.Clemens Gärner - Redaktion FORUM - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866666 -
Arbeitszimmer im Wohnungsverband – Checkliste
Diese Checkliste befasst sich mit steuerlichen Aspekten in Bezug auf das Arbeitszimmer im Wohnungsverband.FORUM Media (red) - Albert Scherzer | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 905337 -
Grunderwerbsteuer – Steuerbefreiung
Im Falle behördlicher Eingriffe oder gemeinnütziger Zwecke sind Befreiungen von der Grunderwerbsteuer möglich. Regelungen hierzu finden sich im Grunderwerbsteuergesetz.Clemens Gärner - Redaktion FORUM - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866772 -
Absetzung für Abnutzung und Anlagevermögen
Im Folgenden finden Sie eine praktische und übersichtliche Checkliste zum Thema Absetzung für Abnutzung und Anlagevermögen.Redaktion FORUM - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 932042 -
Bestandrecht und Steuerrecht
Die mit dem Bestandrecht zusammenhängenden abgaberechtlichen Bestimmungen werden in diesem Kapitel mit einem Überblick über die verschiedenen Beziehungen zwischen Bestand- und Steuerrecht behandelt.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger - Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838039 -
Schenkungsvertrag (Einräumung v Wohnungsfruchtgenussrecht und Veräußerungs- und Belastungsverbot)
Dieser Schenkungsvertrag bezieht Änderungen durch die Steuerreform 2015/16 ein und hält außerdem fest, dass eine tatsächliche Übergabe schon stattgefunden hat.Wolfgang Steinberger - Karin Zahiragic - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 789017 -
Immobilienertragsteuer – unternehmerische Liegenschaften
Die Veräußerung von privaten Liegenschaften unterliegt grundsätzlich der Besteuerung von 25 %. Unternehmer haben allerdings die Möglichkeit, die Regelbesteuerungsoption auszuüben.Alexander Scheer - Iman Torabia - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 488634 -
Sonderausgaben gem § 18 EStG
Sonderausgaben gem § 18 EStG sind eigentlich Aufwendungen der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen und wären daher ohne die Bestimmung des § 18 EStG nicht abzugsfähig.Rita Schachinger - Veronika Weiß - Albert Scherzer | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 365934 -
Immobilienertragsteuer – private Liegenschaften
Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind seit dem 01.04.2012 ertragsteuerlich zu erfassen. Für Veräußerungen von Liegenschaften, die vor diesem Datum erworben wurden, gilt eine Pauschalbesteuerung.Alexander Scheer - Iman Torabia - FORUM Media (red) - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 424876 -
Vermietung und Verpachtung im Steuerrecht
Mithilfe dieser Checkliste kann die steuerrechtliche Einordung von Vermietung und Verpachtung mit Augenmerk auf gewerbliche Vermietung, Fremdenzimmervermietung etc leicht nachvollzogen werden.Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 550279 -
Nutzungs- und Änderungsrecht des Wohnungseigentümers – inkl Neuerungen durch die WEG-Novelle 2024
Die Nutzung des Eigentumsobjekts wird in § 16 WEG dem Wohnungseigentümer zugeordnet. Dieses Nutzungsrecht stellt das Individualrecht des Wohnungseigentümers dar, das auch nicht vertraglich beschnitten werden darf.Christoph Naske - Theresa Tisch - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254472