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Ihre Suche nach zweitwohnung lieferte 157 Ergebnisse.
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Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Zweitwohnung zu Erholungszwecken – Checkliste
Hier finden Sie eine Checkliste für eine Wohnung, die vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung gemietet worden ist.FORUM Media (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 584571 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – kein KSchG
Hier finden Sie ein Muster für einen Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung für den Fall, dass die Wohnung als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Unter Berücksichtung des ZIAG. Das KSchG ist nicht anwendbar.FORUM Media (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1068541 -
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, der darauf basiert, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion FORUM Media | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578825 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – kein KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung für den Fall, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion FORUM Media | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578830 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – kein KSchG
Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag, der darauf basiert, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion FORUM Media | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578823 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag, der darauf basiert, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion FORUM Media | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578818 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag, der zur Grundlage hat, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion FORUM Media | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578819 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG anwendbar ist.FORUM Media (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579564 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG anwendbar ist.FORUM Media (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579547 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – kein KSchG
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG nicht anwendbar ist.FORUM Media (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 575797 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird. Das KSchG ist auf diesen Mietvertrag anwendbar.FORUM Media (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579535 -
Befristung außerhalb des MRG
Wird ein Bestandverhältnis von Mieterschutzbestimmungen nicht erfasst, erlischt der Bestandvertrag nach § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit, den Vermieter und Mieter ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart haben.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282102 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – kein KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird. Das KSchG ist auf diesen Mietvertrag nicht anwendbar.FORUM Media (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579577 -
Heimplatz – Checkliste
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste deren Mietgegenstand ein Heimplatz darstellt. Der Vertrag wurde nach dem 01.01.1982 als Hauptmiete unterzeichnet und es handelt sich um keine Zweitwohnung.FORUM Media (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580379 -
8 Ob 46/09m; OGH; 30. Juli 2009
Judikatur | Entscheidung | 8 Ob 46/09m | OGH vom 30.07.2009 | Dokument-ID: 009429 -
Die „authentische Interpretation“ als Rettungsanker: Die Wende des OGH bei Wertsicherungsklauseln
Mag. Martin Brunnhauser erläutert anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung die Kehrtwende bei Wertsicherungsklauseln und zeigt, welche Rolle dies – auch im Zusammenhangt mit dem 5. MILG und ZIAG – für die Praxis spielt.Martin Brunnhauser | News | 09.07.2026 | Dokument-ID: 1275709 -
Neue Richtwerte seit 1. April 2026
Mit 1. April 2026 kam es aufgrund des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (5. MILG) nach längerer Pause wieder zu einer Erhöhung der Richtwerte.FORUM Media (bli) | News | 13.04.2026 | Dokument-ID: 1263773 -
Der neue Umwidmungszuschlag – wichtige Rechtsfragen für die Praxis
Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) sind mit 1. Juli 2025 wichtige Neuerungen in Kraft getreten. Durch die Gesetzesnovelle wurde auch der neue Umwidmungszuschlag eingeführt.Karin Zahiragic | News | 07.10.2025 | Dokument-ID: 1234527 -
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG): Wichtige Rechtsfragen
Seit 1. Jänner 2026 ist das 5. MILG, die Mietpreisbremse 2026, in Kraft. Lesen Sie von der Wohnrechts-Expertin Dr. Karin Zahiragic mehr zu den wichtigen Änderungen: Von den neuen Valorisierungsregelungen bis hin zur Ausdehnung der Mindestbefristung.Karin Zahiragic | News | 23.01.2026 | Dokument-ID: 1249297 -
MILG: Was brachte die Mietpreisbremse und was bringt die Verlängerung?
Mit Inkrafttreten des 4. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (4. MILG) im März 2025 wurde die sog „sanfte Mietpreisbremse“ umgesetzt. RA Dr. Andrea Weisert erläutert die Auswirkungen auf die Praxis.Andrea Weisert | News | 22.04.2025 | Dokument-ID: 1197368 -
10 Ob 85/18z; OGH; 20. November 2018
Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 85/18z | OGH vom 20.11.2018 | Dokument-ID: 1019022 -
Wohnungsnot und Eigenbedarfskündigung
RA Dr. Andrea Weisert erläutert, in welchen Fällen der Vermieter das Recht hat aufgrund von Eigenbedarf, das Mietverhältnis zu beenden. Welche Möglichkeiten der Eigenbedarfskündigung gibt es?Andrea Weisert | News | 12.12.2024 | Dokument-ID: 1190141 -
Gewerbsmäßige Nutzung einer Wohnung in der Pension – liegt der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG vor?
Gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG kann der Vermieter dem Mieter aus wichtigem Grund kündigen, wenn die vermietete Wohnung nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet wird. Der Kündigungstatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn der Mieter zwar ausschließlich in einer anderen Wohnung nächtigt, sich der Mittelpunkt seiner Lebenshaltung aber zum Teil in der aufzufkündigenden Wohnung befindet und er berechtigt ist das Bestandobjekt auch zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.Theresa Tisch | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 85/18z | OGH vom 20.11.2018 | Dokument-ID: 1018366
