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Neu Dokument-ID: 1284954

Karl Vrba † - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.4 Gerichtliche Erwachsenenvertretung (vormals Sachwalterschaft)

Schutzzweck der gesetzlichen Pflichten

Die gesetzlichen Pflichten des Sachwalters bzw Erwachsenenvertreters dienen ausschließlich dem Schutz der betroffenen Person. Dritte, die im Rechtsverkehr mit der betroffenen Person Vermögensnachteile erleiden, sind grundsätzlich nicht geschützt (OGH 22.10.2001, 1 Ob 197/01d; OGH 1 Ob 52/21k, Zak 2021/299).

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