Neu
Dokument-ID: 466903
4.1 Erläuterungen – AAV
Einleitung
Die im ASchG übergeleiteten Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung gelten, bis sie durch Verordnungen zum ASchG ersetzt werden. Die Verordnung beinhaltet Regelungen zu verschiedensten Themen wie: Arbeitsstätten, Arbeitsmittel, Arbeitsplätze, Arbeitsstoffe, Brandschutz, persönliche Schutzausrüstung, Erste Hilfe, sanitäre Maßnahmen und Sozialeinrichtungen. Sie gilt überall dort, wo auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz anzuwenden ist.