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Neu Dokument-ID: 466903

Renate Novak - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Erläuterungen – AAV

Einleitung

Die im ASchG übergeleiteten Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung gelten, bis sie durch Verordnungen zum ASchG ersetzt werden. Die Verordnung beinhaltet Regelungen zu verschiedensten Themen wie: Arbeitsstätten, Arbeitsmittel, Arbeitsplätze, Arbeitsstoffe, Brandschutz, persönliche Schutzausrüstung, Erste Hilfe, sanitäre Maßnahmen und Sozialeinrichtungen. Sie gilt überall dort, wo auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz anzuwenden ist.

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