13.1 Erläuterungen
Die Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Verordnung optische Strahlung – VOPST) wurde mit BGBl II Nr 221/2010 kundgemacht (Artikel 1) und ist am 09.07.2010 als Durchführungsverordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft getreten (Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung).