Antrag auf Berichtigung unrichtiger Daten
An Herrn/Frau/Firma
… [Straße/Hausnummer]
… [PLZ/Ort]
… [Ort], am … [Datum]
Betreff: Ersuchen um Berichtigung von Daten gem Art 16 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie verwenden unrichtige Daten über meine Person und ich ersuche Sie gem Art 16 DSGVO, diese Daten wie folgt richtigzustellen:
Name: …
Geburtsdatum: …
Adresse: …
E-Mail: …
Kundennummer: …
Ihre Datenanwendung beinhaltet meiner Kenntnis nach fälschlicherweise folgende Daten:
Name: …
Adresse: …
Sonstige Daten: …
Wurden meine Daten vor der Berichtigung Dritten übermittelt, so ersuche ich Sie, alle Empfänger der Daten über die Berichtigung der betroffenen Daten gem Art 19 DSGVO zu verständigen.
Zum Nachweis meiner Identität lege ich eine Kopie meines … [Reisepasses, Personalausweises, Führerscheines] bei.
In Erwartung Ihrer Mitteilung über die durchgeführte Richtigstellung binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
…
Anmerkungen:
Gem Art 16 DSGVO hat die betroffene Person das Recht auf Berichtigung ihrer Daten. Dieses Recht auf Berichtigung umfasst im Hinblick auf den Zweck der Datenverarbeitung auch das Recht auf Vervollständigung der Daten und das Recht auf Speicherung einer ergänzenden Erklärung.
§ 4 Abs 2 DSG sieht in Durchführung der DSGVO einen besonderen Fall vor. Ist eine Richtigstellung von Daten aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich, sodass einem Richtigstellungsbegehren einer betroffenen Person nicht unverzüglich nachgekommen werden kann, so hat der Verantwortliche die Verarbeitung dieser Daten bis zur Richtigstellung einzuschränken. Die noch nicht richtiggestellten Daten bleiben für diese Zeit zwar gespeichert, dürfen in der Folge jedoch nur mit Einwilligung der betroffenen Person zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden (mit Wirkung nach Art 18 Abs 2 DSGVO).
Auch die Antworten eines Prüflings in einer Prüfungsarbeit stellen personenbezogene Daten dar. Der Inhalt der Antworten spiegelt nämlich den Kenntnisstand und das Kompetenzniveau des Prüflings in einem bestimmten Bereich sowie gegebenenfalls seine Gedankengänge, sein Urteilsvermögen und sein kritisches Denken wider. Im Fall einer handschriftlich verfassten Prüfung enthalten die Antworten zudem Informationen über seine Handschrift. Auch die Anmerkungen des Prüfers zu den Antworten des Prüflings stellen Informationen über den betreffenden Prüfling dar. Damit stehen der betroffenen Person auch bezüglich Prüfungsantworten die Betroffenenrechte der DSGVO zu. Auch kommt hier das Recht auf Berichtigung gem Art 16 DSGVO in Betracht. Das Recht auf Berichtigung ermöglicht es dem Prüfling natürlich nicht, „falsche“ Antworten im Nachhinein zu „berichtigen“. Die Richtigkeit und die Vollständigkeit personenbezogener Daten sind im Hinblick auf den Zweck zu beurteilen, für den die Daten erhoben wurden. Dieser Zweck besteht bei den Antworten eines Prüflings darin, den Kenntnisstand und das Kompetenzniveau des betreffenden Prüflings zum Zeitpunkt der Prüfung festzustellen. Dieser Stand bzw dieses Niveau spiegelt sich gerade in etwaigen Fehlern in diesen Antworten wider. Solche Fehler stellen somit in keiner Weise eine Unrichtigkeit dar, die ein Recht auf Berichtigung begründen würde. Ein Berichtigungsanspruch könnte jedoch bestehen, wenn beispielsweise Prüfungsarbeiten irrtümlich vertauscht wurden, sodass dem betreffenden Prüfling die Antworten eines anderen Prüflings zugeordnet wurden, oder wenn ein Teil der Blätter mit den Antworten dieses Prüflings verloren gegangen ist, sodass die Antworten nicht vollständig sind, oder aber, wenn etwaige Anmerkungen des Prüfers seine Beurteilung der Antworten des betreffenden Prüflings nicht richtig dokumentieren.