© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1021931

Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer | Muster | Übersicht

1.7 Erkenntnisinhalt

Normen: §§ 136–141 FinStrG

Erkenntnis – notwendiger Inhalt

  • Bezeichnung der Finanzstrafbehörde
  • Bei mündlicher Verhandlung: Name des Verhandlungsleiters, des Schriftführers; bei Erkenntnissen eines Spruchsenates: Namen der Senatsmitglieder und des Amtsbeauftragten
  • Vor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt, Beschäftigung und Wohnort des Beschuldigten
  • Vor- und Zunamen sowie Wohnort der Nebenbeteiligten; die Namen des Verteidigers und der Bevollmächtigten
  • Spruch
  • Begründung
  • Rechtsmittelbelehrung
  • Zahlungsaufforderung
  • Im Verfahren vor einem Spruchsenat die Unterschrift des Vorsitzenden
  • Wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, die Unterschrift des Verhandlungsleiters, sonst die Unterschrift des Vorstandes der Finanzstrafbehörde oder des Amtsorgans (alternativ: Beglaubigung)
  • Bei elektronischer Ausfertigung: Amtssignatur
  • Datum der mündlichen Verkündung bzw Datum der Unterfertigung

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Finanzstrafrecht in unserem Shop! Zum Shop