3.14 Unheilbare Nichtigkeit von Verträgen über WE-Anteile samt Pkw-Abstellplatz innerhalb von drei Jahren nach WE-Begründung
Rechtliche Grundlagen
Ein zwischen Antragstellern innerhalb der Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG abgeschlossener Kaufvertrag über Kfz-Abstellplätze ist nach § 879 Abs 1 ABGB nichtig und damit keine taugliche Grundlage für eine Grundbuchseintragung. Dass die Antragsteller, wie auch im Vertrag festgehalten, den Antrag auf Verbücherung erst nach Ablauf von drei Jahren nach Begründung des Wohnungseigentums an der Liegenschaft stellten, kann die Nichtigkeit des Vertrags nicht beseitigen und damit auch keine (nachträgliche) Wirksamkeit des Vertrags begründen (5 Ob 124/22d).