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Dokument-ID: 359001
5.1.3 Kosten der Einsichtnahme
Ein Grundbuchsauszug ist in Österreich grundsätzlich öffentlich und dient dazu, die rechtlichen Verhältnisse einer Liegenschaft nachvollziehbar darzustellen, insbesondere in Bezug auf Eigentumsverhältnisse, Belastungen und dingliche Rechte wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten. Für Auszüge aus dem Hauptbuch des Grundbuchs sowie aus den Hilfsverzeichnissen fällt eine Gerichtsgebühr von EUR 19,– an.