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Dokument-ID: 1281313
3.15 Keine Zusammenziehung verschieden belasteter Eigentümeranteile – mögliche Verhinderung der Wohnungseigentumsbegründung
Rechtliche Grundlagen
Gem § 582 Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz können mehrere Anteile eines Eigentümers innerhalb einer Liegenschaft zusammengezogen werden, wenn sie gleich belastet sind. Eine solche Zusammenziehung der Anteile ist sogar von Amts wegen zulässig.