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FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.11 Auflösungsabgabe bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses

Auflösung eines Dienstverhältnisses

Bei Beendigung eines jeden arbeitslosenversicherungspflichtigen echten oder freien Dienstverhältnisses hatte der Dienstgeber eine „Auflösungsabgabe“ zu leisten. Mit 01.01.2020 wurde die Auflösungsabgabe abgeschafft.

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