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Dokument-ID: 370512
1.11 Auflösungsabgabe bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
Auflösung eines Dienstverhältnisses
Bei Beendigung eines jeden arbeitslosenversicherungspflichtigen echten oder freien Dienstverhältnisses hatte der Dienstgeber eine „Auflösungsabgabe“ zu leisten. Mit 01.01.2020 wurde die Auflösungsabgabe abgeschafft.