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Herta Bauer - Maria Janosevic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6 Gleitzeitvereinbarung

Definition

Gem § 4b Abs 1 AZG liegt gleitende Arbeitszeit vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann.

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