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Dokument-ID: 247421
4.3 Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen
Definition
Unter freiwilliger Abfertigung ist eine Einmalzahlung des Dienstgebers bei Beendigung eines Dienstverhältnisses zu verstehen. Es handelt sich dabei um über gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungen hinausgehende Zahlungen. Schriftlichkeit (zB im Dienstvertrag) ist nicht erforderlich.