3 Bewerbungen und Datenschutz
Die DSGVO sieht in Artikel 39 vor, dass das gesamte Personal regelmäßig geschult und sensibilisiert werden muss. Aus diesem Grund haben wir die folgenden Kapitel „Präsentation: Mitarbeitersuche und Datenschutz“, „Präsentation: Anspruchsfristen im Datenschutz für Bewerbungen und Arbeitsverhältnisse“ und „Präsentation: Bewerberdaten – Evidenzhaltung“ als Präsentationen für Sie aufbereitet. Diese können als fertige Schulungsunterlagen für die Mitarbeiterunterweisungen und -sensibilisierung genutzt werden.