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Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9 Auswirkungen der Einkommensteuerrichtlinien 2000 auf die ImmoESt im Überblick

Aufgabe der Einheitstheorie

Bisher umfasste der ertragsteuerliche Grundstücksbegriff sowohl Grund und Boden als auch das darauf errichtete Gebäude. Nach der Einheitstheorie war ein einziges Wirtschaftsgut (Grund und Boden samt Gebäude) anzunehmen. Nunmehr sind Grund und Boden und Gebäude selbstständige Wirtschaftsgüter und als solche getrennt zu bewerten (EStR 2000, Rz 583, 2633).

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