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Neu Dokument-ID: 744200

Iman Torabia - Stanislava Doganova - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.3.4 Gewährleistungsbehelfe

Der Übernehmer kann wegen eines Mangels

  • die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden),
  • den Austausch der Sache,
  • eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder
  • die Auflösung des Vertrags (früher Wandlung) fordern (§ 932 Abs 1 ABGB).

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