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Dokument-ID: 627683
2.9 Auswirkungen der Einkommensteuerrichtlinien 2000 auf die ImmoESt im Überblick
Aufgabe der Einheitstheorie
Bisher umfasste der ertragsteuerliche Grundstücksbegriff sowohl Grund und Boden als auch das darauf errichtete Gebäude. Nach der Einheitstheorie war ein einziges Wirtschaftsgut (Grund und Boden samt Gebäude) anzunehmen. Nunmehr sind Grund und Boden und Gebäude selbstständige Wirtschaftsgüter und als solche getrennt zu bewerten (EStR 2000, Rz 583, 2633).